Betreff
Planungsangelegenheiten
Windkraftplanungen auf dem Gebiet der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
028/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 des BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde hat am 06.11.2014 unter anderem die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Inhalt beschlossen, die nach der heute geltenden Rechtslage möglichen und sinnvollen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan auszuweisen. Es handelt sich um eine sachliche Teiländerung des Flächennutzungsplanes, da die übrigen Darstellungen unverändert weiter gelten sollen. Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende Überprüfung des Gemeindegebietes.

 

Eine Aufgabe in diesem Änderungsverfahren ist es auch, den Flächennutzungsplan der Gemeinde entsprechend § 1 Abs. 4 BauGB an die veränderten Ziele der Raumordnung anzupassen. Diese ergeben sich heute aus dem Regionalplan Münsterland- Sachlicher Teilabschnitt Energie.

 

Darin ist die bisher im Flächennutzugsplan enthaltene Zone in Südkirchen/Capelle nicht aufgeführt, dagegen aber ein neuer Bereich nördlich der Ortslage Nordkirchen erstmals darstellt.

 

In der Ausschusssitzung am 29.10.2015 hat die Verwaltung zusammen mit Herrn Aufleger vom Planungsbüro NWP die bisherigen Ergebnisse der erneuten Überprüfung des Gemeindegebietes auf die Geeignetheit zur Ausweisung von Windvorrangbereichen vorgestellt. Dieser Entwurf des „Standortkonzeptes Windenergie“ wurde den Rats- und Ausschussmitgliedern per Mail am 04.11.2015 übersandt und für die interessierte Öffentlichkeit auch auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen zur Verfügung gestellt.

 

In der Ausschusssitzung am 03.12.2015 wurden die wesentlichen Inhalte erneut kurz vorgestellt und von der Verwaltung ein Arbeitskreis vorgeschlagen, in dem zukünftig die schwierige Thematik mit Gegnern und Befürworten der Windkraftnutzung in Nordkirchen intern besprochen werden könnte. Dieser Vorschlag fand keine ausreichende Unterstützung.

 

Entscheidend für die Ermittlung der Potentialflächen ist die Definition der harten und weichen Tabuzonen aufgrund der einzelnen zu überprüfenden Ausschlusskriterien. In dieser Sitzung sollte daher festgestellt werden, ob auf der Basis der vorgestellten Ausschlusskriterien oder mit anderen Abstandswerten in die weitere Untersuchung gegangen werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, es bei den bisher erarbeiteten Bewertungskriterien zu belassen, die der Sitzungseinladung zum 03.12.2015 (Vorlage 113/2015) beilagen. Die „harten Kriterien“ sind der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB entzogen, die „weichen Kriterien“ gehören dagegen zum Abwägungsspielraum, müssen aber im Einzelfall gerechtfertigt werden.

 

Nachdem die pauschale Betrachtung an Hand der harten und weichen Tabukriterien vorgenommen wurde, kann dann später eine Abwägung vorgenommen werden, im Rahmen derer die Belange, die für und gegen eine Windenergienutzung der entsprechenden Fläche sprechen, zu betrachten sind.

 

 

Hier ist Raum für eine ortsgebundene und individuelle Bewertung, wobei immer ein schlüssiges Gesamtkonzept gefordert bleibt. Beispielsweise fallen Potentialflächen heraus, die

  • zu klein sind, selbst eine Anlage aufnehmen zu können,
  • aus städtebaulichen Gründen nicht gerechtfertigt sind, z. B. wegen ihrer Naherholungs- und Tourismusfunktion oder etwa, weil sie die Blickbeziehungen zwischen den Orten oder auf das Schloss zu stark beeinträchtigen.

 

Ebenfalls bleibt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu beachten, dass der Windkraftnutzung „substanzieller Raum“ einzuräumen ist, bezogen auf das Gebiet einer jeden Gemeinde. Dafür gibt es wiederum keine pauschalen Vorgaben oder verbindliche Prozentangaben.

 

Die Tabellen mit den einzelnen Ausschlusskriterien liegen als Anlage dieser Sitzungsvorlage erneut bei.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte jetzt zunächst die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen, um weitere wichtige Informationen zu sammeln, z. B. über die aktuelle Bedeutung der Flugleitstelle in Südkirchen, die Auswertung der in einigen Teilbereichen des Gemeindegebietes in den vergangen Jahren durchgeführten Artenschutzprüfungen und andere Aspekte, die evtl. noch nicht in das Standortkonzept eingeflossen sind.

 

Diese Ergebnisse werden dann im Bauausschuss vorgestellt, bevor die frühzeitige Bürgerbeteiligung eingeleitet wird.

 

In der Ausschusssitzung am 14.01.2016 ist noch kein Verfahrensbeschluss gefasst worden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

6.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: