5. Änderung des Bebauungsplanes "Lohkamp", Ortsteil Südkirchen
Beschlussvorschlag
Kein Beschlussvorschlag.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 21.01.2016 die Einleitung eines Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Lohkamp“ für den Bereich des Grundstückes Unterstraße 25 beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist es, die im rechtskräftigen Bebauungsplan „Lohkamp“ bisher als nicht bebaubare Fläche des Gartenteiles dieses Grundstückes dargestellte Fläche als überbaubare Fläche auszuweisen und nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitere Vorgaben zu machen.
Die Abgrenzung der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.
In der Sitzung wird sowohl der Entwurf des Bebauungsplanes als auch der derzeitige Stand der Gebäudeplanung für dieses Grundstück erläutert werden. Es ist weiterhin das Ziel, hier eine Wohnanlage zu ermöglichen, die kleinere barrierefreie Wohnungen zum Inhalt hat. Dieses Angebot ist auch in Südkirchen bisher nur begrenzt vorhanden und soll an dieser relativ ortszentralen Stelle erweitert werden.
Ein Verfahrensbeschluss wird in der nächsten Sitzung erwartet.
Finanzielle
Auswirkung:
|
|
Keine |
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
X |
|
Ertrag / Einzahlung |
6.000 |
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
X |
|
Aufwand / Auszahlung |
6.000 |
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
|
|||||||
|
|
|||||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
Anmerkungen: