Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag
1.
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2014
wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 86.131.783,71 Euro und
einem Jahresfehlbetrag von 516.441,77 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe
von 516.441,77 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2015 vorgetragen und dort
mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2014.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2014 wurde im Dezember 2015 vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom 10.12.2015 hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH in Münster mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk ist beigefügt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat den Jahresabschluss 2014 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.01.2016 vorgestellt und erläutert.
Über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: