Betreff
Planungsangelegenheiten
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Nordkirchen
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Viehhandelsbetrieb Venneker",
Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
010/2016
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Der Rat der Gemeinde beschließt zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den beiliegenden Abwägungsvorschlägen.

2.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das angesprochene Grundstück nördlich der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der zugehörigen Begründung.

3.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt zu den im Verfahren der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den beiliegenden Abwägungsvorschlägen.

4.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Viehhandelsbetrieb Venneker“ für das Grundstück nördlich der Ermener Straße/westlich der Straße „Zur Kläranlage“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde hat die oben aufgeführten Beschlussvorschläge in seiner Sitzung am 03.09.2015 wortgleich so beschlossen.

 

Auf dieser Basis hat die Verwaltung am 20.10.2015 den Antrag auf Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung nach § 6 BauGB an die Bezirksregierung Münster geschickt.

 

Die Bezirksregierung Münster macht jetzt geltend, dass aus ihrer Sicht 2 Rechtsfehler im Verfahren gemacht wurden, die einer Genehmigungsfähigkeit der Flächennutzungsplanänderung entgegenstehen:

 

1.         Dem Rat hätten zum Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung und zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan nicht die vollständigen Unterlagen (Einwendungen und Abwägungsvorschläge komplett) aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung erneut vorgelegen. Dies sei aber zwingende Voraussetzung für einen rechtssicheren Beschluss.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung nicht an, da vor dem abschließenden Beschluss des Rates sehr wohl auch auf die Ergebnisse des ersten Beteiligungsverfahrens in ausreichendem Maße eingegangen worden ist und insbesondere auch die Veränderung der Planung in der Zwischenzeit, die ja daraus resultierte, dargestellt wurde.

 

Zur vollständigen Information der Ausschuss- und Ratsmitglieder vor den hier erbetenen neuen Beschlüssen zu 1. bis 4. des Beschlussvorschlages sind im Sitzungsdienst der Gemeinde unter www.nordkirchen.de alle seinerzeitigen Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen sowie der Träger öffentlicher Belange veröffentlicht worden. Ebenso auch die seinerzeitige Sitzungsvorlage  48/2015 mit den anhängenden Abwägungsvorschlägen, die den Rats- und Ausschussmitgliedern auch schriftlich übersandt wurde.

 

 

2.         Das von der Gemeindeverwaltung nach der öffentlichen Auslegung gewählte Verfahren, alle Stellungnahmen zu den Planverfahren der Bürger und Bürgerinnen und die Abwägungs- und Beschlussvorschläge dazu in einer gemeinsamen Tabelle darzustellen, sei nicht zulässig, vielmehr sei eine klare Zuordnung der Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes oder zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ (oder zu beiden Verfahren) notwendig.

 

In der Sitzungsvorlage 48/2015 hat die Verwaltung seinerzeit darauf hingewiesen, dass eine gemeinschaftliche Abwägungstabelle für das Flächennutzungsplan- und das Bebauungsplanverfahren gefertigt worden ist, weil den Schreiben einiger Bürger nicht entnommen werden kann, ob sie sich  gegen das eine oder gegen das andere oder gegen beide Verfahren wenden. Damit aber kein Aspekt bei der Abwägung in beiden Verfahren unberücksichtigt bleibt und dem Rat natürlich auch die kompletten Stellungnahmen in seiner Entscheidung über die beiden Verfahren zur Verfügung stehen sollten, ist diese gemeinsame Tabelle vorgelegt worden.

 

Im Ergebnis schlägt Ihnen die Verwaltung zur schnellen Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und der erst danach möglichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan vor, die oben aufgeführten Beschlussvorschläge erneut zu beschließen.

 

Damit Ihnen rechtzeitig und ausführlich alle (mehrere Aktenordner umfassende) Unterlagen zur Verfügung stehen, sind diese komplett im Internet unter www.nordkirchen.de im Sitzungsdienst als Anlagen zur Sitzungsvorlage 010/2016 eingestellt worden und können dort eingesehen und auch herunter geladen werden.

 

 

Es handelt sich um folgende Unterlagen:

 

A)        aus dem Verfahren zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung

 

1.         Sitzungsvorlage 19/2015 für den Ausschuss für Bauen und Planung, Sitzung am 03.03.2015

2.         Gegenüberstellung Stellungnahmen Flächennutzungsplanänderung

3.         Gegenüberstellung Stellungnahmen Bebauungsplan

4.         Auszug aus der Niederschrift des Bau- und Planungsausschusses vom 03.03.2015

 

 

B)        aus dem Verfahren der öffentlichen Auslegung

 

5.         Sitzungsvorlage 48/2015 für den Ausschuss für Bauen und Planung, Sitzung am 27.08.2015 und den Rat der Gemeinde am 03.09.2015 mit Anlagen

5.1      Übersichtsplan

5.2      Abwägung - Allgemeiner Teil

5.3      Abwägungsvorschläge der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan

5.4      Abwägungsvorschläge der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan

5.5      Plan zur Flächennutzungsplanänderung

5.6      Begründung zur Flächennutzungsplanänderung

5.7      Bebauungsplan „Viehhandelsbetrieb Venneker“

5.8      Begründung zum Bebauungsplan

5.9      Lärmgutachten

5.10    Geruchsgutachten

5.11    Staub- und Bioaerosolbetrachtung

5.12    Gutachten zur Ammoniakkonzentration und Stickstoffdeposition /-austrag

5.13    Gutachten zur Prüfung der Übertragbarkeit von Daten der meteorologischen Ausbreitung

6.         Auszug aus der Niederschrift des Bau- und Planungsausschusses vom 27.08.2015

7.         Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde vom 03.09.2015

8.         Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung

 

Erneut eingestellt ist jetzt die Sitzungsvorlage 48/2015 mit der ehemals vorgelegten Tabelle für das Flächennutzungsplan- und das Bebauungsplanverfahren als Abwägungstabelle nur noch für den Bebauungsplan. Diese Unterlagen wurden Ihnen seinerzeit mit Schreiben vom 05.08.2015 übersandt. Zudem ist als Anlage 8 die Abwägungstabelle für die Flächennutzungsplanänderung beigefügt.

 

Die Verwaltung bittet darum, diese Beschlüsse erneut zu fassen, damit die Planungen rechtsverbindlich werden können.