Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Fortschreibung des Frauenförderplans für den Zeitraum bis 2018.
Sachverhalt
Nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetztes hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten einen Frauenförderplan aufzustellen. Der erste der Gemeinde Nordkirchen wurde am 18.12.2008, seine Fortschreibung am 08.12.2011 vom Rat beschlossen.
Aufgrund der Umstrukturierung der Aufbauorganisation und damit verbundenen Veränderungen der Stellenwerte, wurde die jetzt vorgelegte Fortschreibung um ein Jahr verschoben, um konkrete Zahlen als Basis zu haben.
Diese dritte Auflage des Frauenförderplanes enthält u. a. eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur im Vergleich der Daten von 2011 und 2015, sowie eine Prognose und Entwicklung des Beschäftigtenstamms. Weiterhin wurden die Themen „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ sowie „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ stärker aufgegriffen.
Die Fortschreibung des Frauenförderplanes wurde mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat abgestimmt.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: