Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Nordkirchen erklärt sich bereit, bei vollständiger Kostenerstattung durch den Landesbetrieb Straßen die Fußgängerquerungshilfe in der L 810 kurzfristig anzulegen.
Sachverhalt
Nach einem schweren Verkehrsunfall im Sommer diesen Jahres auf der Kreuzung 810 – Münsterstraße -/L 671 - Capeller Straße - haben der Landesbetrieb Straßen, das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld, die Kreispolizeibehörde Coesfeld und die Gemeinde Nordkirchen geprüft, welche realisierbare Maßnahme kurzfristig getroffen werden kann, um die Kreuzung für Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle zu sichern. Im Ergebnis ist ein Vorschlag entstanden, im Verlauf der L 810 eine Mittelinsel als Fußgängerquerungshilfe anzulegen, sodass Fußgänger und Radfahrer (schiebend) jeweils eine Fahrbahnhälfte der L 810 kreuzen können und in der Mitte der jetzigen Fahrbahn eine gesicherte Mittelinsel von mindestens 2,50 m Breite vorfinden.
Diese Lösung ist schematisch im beiliegenden Lageplan erkennbar.
Der Landesbetrieb Straßen NRW hat erklärt, dass er aufgrund mangelnder Verwaltungskapazitäten nicht in der Lage ist, kurzfristig diese Maßnahme realisieren zu lassen. Er ist jedoch bereit, die Baukosten und auch die Kosten der Bauleitung durch ein Ingenieurbüro zu 100 % zu erstatten, wenn die Gemeinde Nordkirchen diese Maßnahme, beginnend in 2015, realisieren lässt.
Die Verwaltung schlägt vor, diese sich jetzt kurzfristig bietende Möglichkeit zu nutzen und die Baumaßnahme zu übernehmen.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: