Betreff
Planungsangelegenheiten
Windkraftplanungen auf dem Gebiet der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
113/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Windkraftplanungen auf dem Gebiet der Gemeinde Nordkirchen in einer Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus

-        je 2 Befürwortern und Gegnern der Ausweisung von Vorrangzonen,

-        Vertretern der Parteien und Gruppen im Rat der Gemeinde Nordkirchen sowie

-        Vertretern der Verwaltung, unterstützt vom Planungsbüro NWP,


zu diskutieren.


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde hat am 06.11.2014 unter anderem die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Inhalt beschlossen, die nach der heute geltenden Rechtslage möglichen und sinnvollen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan auszuweisen. Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende Überprüfung des Gemeindegebietes.

 

In der Ausschusssitzung am 29.10.2015 hat die Verwaltung zusammen mit Herrn Aufleger vom Planungsbüro NWP die bisherigen Ergebnisse der erneuten Überprüfung des Gemeindegebietes auf die Geeignetheit zur Ausweisung von Windvorrangbereichen vorgestellt. Dieser Entwurf des „Standortkonzeptes Windenergie“ wurde den Rats- und Ausschussmitgliedern per Mail am 04.11.2015 übersandt und für die interessierte Öffentlichkeit auch auf der Homepage der Gemeinde Nordkirchen zur Verfügung gestellt.

 

Entscheidend für die Ermittlung der Vorrangflächen ist die Definition der harten und weichen Tabuzonen aufgrund der einzelnen zu überprüfenden Ausschlusskriterien. In dieser Sitzung sollte daher festgestellt werden, ob auf der Basis der vorgestellten Ausschlusskriterien oder mit anderen Abstandswerten in die weitere Untersuchung gegangen werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, es bei den bisher erarbeiteten Bewertungskriterien zu belassen und mit dem Arbeitsergebnis in die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden zu gehen.

 

Die Tabellen mit den einzelnen Ausschlusskriterien liegen als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei.

 

Angesichts

 

-        der Brisanz des Themas „Windkraftnutzung“,

-        der bereits über viele Jahre kontrovers geführten Diskussion,

-        den sehr unterschiedlichen Interessenlagen in der Bürgerschaft und

-        der Zielsetzung nach einem gesellschaftlichen Ausgleich

 

schlägt die Verwaltung vor, dass zunächst für die Zeit der Bearbeitung dieses Themas auf der Ebene der Flächennutzungsplanung ein „Arbeitskreis Windkraft Nordkirchen“ eingerichtet wird, der sich im Vorfeld der weiteren Beratung und Beschlussfassung zu Verfahrensschritten jeweils trifft und sich nicht öffentlich bespricht.

 

Teilnehmende sollten sein:

-        je 2 Befürworter und Gegner der Ausweisung von Vorrangzonen,

-        Vertreter der Parteien und Gruppen im Rat der Gemeinde Nordkirchen sowie

-        Vertreter der Verwaltung, unterstützt vom Planungsbüro NWP.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

6.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: