Betreff
Bauanträge und Bauvoranfragen
Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses am Schulweg im Dorfpark Capelle
Vorlage
110/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses am Schulweg im Dorfpark Capelle.

 


Sachverhalt

 

Anstelle des noch abzureißenden ehemaligen Wohnhauses des Pastors zwischen dem Pfarrheim in Capelle und der Grundschule soll an dieser Stelle ein Mehrfamilienwohnhaus mit neun Wohnungen über drei Etagen errichtet werden. Der beiliegende Lageplan zeigt den Standort dieses Gebäudes, welches vom Schulweg aus angefahren werden soll und dort zunächst auch die notwendigen Parkeinstellplätze ausweist.

 

Das Gebäude enthält über drei Ebenen insgesamt neun Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 70 m² und 85 m² Größe. Die Wohnungen werden in sich barrierefrei gebaut und sind in den Obergeschossen über einen gemeinschaftlichen Aufzug und angrenzende Laubengänge zu erreichen. Die Erdgeschosswohnungen haben jeweils einen Gartenanteil, die oberen Wohnungen nach Westen hin ausgerichtete Balkone.

 

Das Wohnhaus nimmt die Höhe der Schule auf, wird mit Satteldächern gestaltet und von außen verblendet. Es fügt sich damit in die bestehende Umgebungsbebauung ein und ist nach Auffassung der Verwaltung auch bereits jetzt genehmigbar in Anwendung des § 34 des BauGB, da es im Moment noch im ungeplanten Innenbereich liegt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Dorfpark Capelle“ stellt an dieser Stelle eine Wohnbaufläche dar, die von ihrer Größe und den sonstigen Festsetzungen her dem hier geplanten Gebäude entspricht.

 

Die Verwaltung hält dieses Gebäude für eine Bereicherung am Rande des Dorfparks und schlägt vor, hierfür das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: