Betreff
5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
085/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt die vorgestellte 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Kenntnis.

 


Sachverhalt

 

Nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen, soweit nicht andere zur Beseitigung im Einzelfall verpflichtet sind.

 

Inhalt der Abwasserbeseitigungspflicht ist auch die Aufstellung und Vorlage eines Abwasserbeseitigungskonzeptes nach § 53 Abs. 1 Ziffer 7 des Landeswassergesetzes an die Wasserbehörden. In diesem Abwasserbeseitigungskonzept ist eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die noch notwendigen Maßnahmen, ihre zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten zu geben. Dieses Konzept ist jeweils im Abstand von sechs Jahren erneut vorzulegen. Es wird von der jeweiligen Gemeinde erarbeitet. Im Gebiet von Abwasserverbänden, hier des Lippeverbandes, ist es im Benehmen mit dem Abwasserverband aufzustellen. Die vom Abwasserverband übernommenen Maßnahmen der Abwasserbeseitigung sind nachrichtlich auszuweisen. In Nordkirchen ist das der Hinweis auf den Betrieb der Kläranlage durch den Lippeverband.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist dem Kreis und der Bezirksregierung zur Prüfung vorzulegen. Die letzte Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Nordkirchen stammt aus dem Jahre 2009, sodass jetzt eine Fortschreibung vorzulegen ist.

 

Unter Beteiligung der DW-Ingenieure, Kamen, wurde der Entwurf einer Fortschreibung erarbeitet, der in der Sitzung näher vorgestellt und erläutert werden wird. Danach ist eine Abstimmung mit dem Lippeverband und den Wasserbehörden vorgesehen, bevor der Bauausschuss die Fortschreibung dieses Konzeptes abschließend beraten sollte.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

4.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

11 02 03        

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: