Betreff
Anregung nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
070/2010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS) Gespräche über die von der Gemeinde Nordkirchen zu erfüllenden Kriterien und Rahmenbedingungen zu führen, die für eine Mitgliedschaft in der AGFS erforderlich sind.

 


Sachverhalt

 

Herr Manfried G. Kuliga hat eine Anregung nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Nordkirchen auf Erwerb der Mitgliedschaft der Gemeinde in der AGFS gestellt (siehe Anlage).

 

In der Gemeinde Nordkirchen gibt es seit vielen Jahren Bemühungen, die Fahrradfreundlichkeit zu steigern. Auch im Hinblick auf die in der Anregung angesprochenen Problemstellungen gibt es die Planungen zur Dorfkernerneuerung.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden die verschiedenen Aktivitäten der vergangenen Jahre und die künftigen Planungen dargestellt.

 

Dabei steht die Verwaltung einer Mitgliedschaft in der AGFS durchaus positiv gegenüber. Sie ist jedoch der Auffassung, dass mit der Geschäftsführung der AGFS zunächst erörtert werden soll, welche konkreten Kriterien und Rahmenbedingungen zu erfüllen und welche Maßnahmen im Gemeindegebiet durchzuführen sind, um der AGFS beizutreten zu können.

 

Danach kann über eine Bewerbung um eine Mitgliedschaft entschieden werden.

 

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand der AGFS. Die Leitlinien für neue Mitglieder sind beigefügt.