Aufstellung des Bebauungsplanes "Dorfpark Capelle"
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Dorfpark Capelle“ gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 03.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfpark Capelle“ im Ortsteil Capelle beschlossen. Ziel der Planung ist es, die städtebauliche Entwicklung des Ortskernes von Capelle, insbesondere im Bereich der Grundschule, der Kirche und des Dorfparks zu fördern und zu stärken.
Nach Vorberatung des Planentwurfes im Bauausschuss hat am 02.06.2015 im Heimathaus Capelle die öffentliche Informationsveranstaltung zu diesem Planvorhaben stattgefunden. Bei dieser Gelegenheit hat sich auch der neu gegründete „Dorfverein Capelle“ vorgestellt und seine Ziele erläutert.
Als Anlage liegt dieser Einladung das Protokoll der Veranstaltung vom 02.06 2015 bei.
Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von dem Planvorhaben unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten.
Stellungnahmen, die Bedenken oder Anregungen zu diesem Planentwurf enthalten, sind bisher nicht eingegangen.
Damit liegen die Voraussetzungen für die öffentliche Auslegung des Planentwurfes vor. Dieser wird in der Sitzung inhaltlich noch einmal vorgestellt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
6.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: