Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
068/2010
Aktenzeichen
10 24 31
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die dem Gebührensatz zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Aus der beiliegenden Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2011 (Anlage 1) ergibt sich, dass die für das Jahr 2010 festgesetzten Gebührensätze nicht mehr Kosten deckend sind. Die Schmutzwassergebühr muss von bisher 2,09 Euro auf 2,20 Euro je cbm Abwasser angehoben werden (+ 5,3 %). Die Niederschlagswassergebühr steigt von bisher 0,31 Euro auf 0,37 Euro je qm befestigter Fläche (+ 19,4 %).

 

 

1. Schmutzwassergebühr

 

Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr erhöhen sich die umlagefähigen Kosten insgesamt um rund 50.000 Euro. Dieser Erhöhungsbetrag ergibt sich mit 3.500 Euro bei den Abschreibungen, mit 25.000 Euro bei den Kapitalkosten, mit 6.600 Euro beim Lippeverbandsbeitrag und mit 14.900 Euro durch einen Fehlbetrag aus Vorjahren.

 

Die um 25.000 Euro erhöhten Kapitalkosten erklären sich durch eine im Vorjahr beschlossene Umstellung im Berechnungsmodus. Diese Umstellung wurde im Vorjahr wie folgt erläutert:

 

 

Bisher sind in den Gebührenbedarfsberechnungen der Gemeinde die erhaltenen

Zuschüsse und Beiträge nicht aufgelöst, sondern Jahr für Jahr in der absolut

erhaltenen Höhe Gebühren mindernd eingesetzt worden.

 

Das Verfahren ist bereits früher von der Rechnungsprüfung bemängelt worden

und soll jetzt aufgegeben werden.

 

Zur Vermeidung eines Gebührensprunges wird vorgeschlagen, diese Umstellung

in Teilschritten innerhalb der folgenden drei Jahre vorzunehmen.

 

Dementsprechend werden unter Ziffer 4 der Berechnung zur Ermittlung des zu

verzinsenden Kapitals vom Restbuchwert der Anlagen der Restbuchwert der

Zuschüsse und Beiträge und zusätzlich zwei Drittel des Differenzbetrages zur

Gesamtfinanzierung angesetzt.

 

 

Der Rat der Gemeinde ist im Vorjahr diesem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat die Umsetzung ab 2010 in drei Stufen beschlossen. Die vorgelegte Kalkulation berücksichtigt jetzt die zweite Stufe für 2011.

 

Das Ergebnis des Jahres 2009 ergab einen Fehlbetrag. Nach der vorgelegten Kalkulation soll dieser Fehlbetrag mit je einem Drittel auf die Jahre 2011 bis 2013 verteilt werden, was bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr 2011 zu einer Erhöhung des Aufwandes von rund 15.000 Euro führt.

 

Durch die Erhöhung der umlagefähigen Kosten um 50.000 Euro errechnet sich bei einem unveränderten Wasserverbrauch von 442.000 cbm die in der Kalkulation ausgewiesene Gebührenerhöhung um 0,11 Euro je cbm Schmutzwasser.

2. Niederschlagswassergebühr

 

Die umlagefähigen Kosten bei der Niederschlagswassergebühr erhöhen sich um rund 36.000 Euro. Hier wirken sich, wenn auch mit unterschiedlichen prozentualen Anteilen, die gleichen Faktoren aus, die bereits bei der Schmutzwassergebühr erläutert wurden, also im wesentlichen die Kapitalkosten und der auszugleichende Fehlbetrag aus Vorjahren.

 

Anders als bei der Schmutzwassergebühr, wo der maßgebliche Frischwasserverbrauch mit 442.000 cbm konstant geblieben ist, haben sich die Bemessungsgrundlagen bei der Niederschlagswassergebühr deutlich verringert. In der Gebührenkalkulation 2010 wurde noch von einer befestigten Fläche von 1.416.621 qm ausgegangen. In der Kalkulation 2011 hat sich diese Fläche um rund 11 % auf 1.262.359 qm verringert. Diese Verringerung erklärt sich wie folgt:

 

Die Veranlagungsflächen wurden im Verlauf des Jahres 2009 zunächst aus Luftbildaufnahmen ermittelt. Bei diesem Verfahren ist nicht feststellbar, ob alle erkennbaren Flächen auch tatsächlich an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder ob es sich zum Beispiel um teilversiegelte Flächen handelt, die nur teilweise angesetzt werden dürfen. Alle Gebührenpflichtigen hatten daher die Möglichkeit, entsprechende Berichtigungen vornehmen zu lassen. Bis zur Erstellung der Gebührenkalkulation im November 2009 hatten von dieser Möglichkeit noch nicht alle Betroffenen Gebrauch gemacht. Teilweise wurden Änderungsanträge auch erst nach der Zustellung der Abgabenbescheide 2010 eingereicht. Natürlich mussten auch diese verspäteten Anträge berücksichtigt werden, da nur nach den tatsächlichen Verhältnissen veranlagt werden kann. Teilweise wurden zur Verringerung der Gebührenbelastung auch gezielt Entsiegelungsmaßnahmen durchgeführt. Auch für die Zukunft sind weitere Flächenverringerungen nicht auszuschließen, wenn zum Beispiel Pflasterflächen aufgenommen und in Grünflächen umgewandelt werden.

 

Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,06 Euro (+ 19,4 %) ergibt sich also aus dem Zusammentreffen gestiegener Kosten mit rückläufigen Bemessungsgrundlagen.

 

Die sich aus der Kalkulation ergebenden neuen Gebührensätze wurden in den Entwurf einer Änderungssatzung übernommen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage 2 beigefügt.