Betreff
Planungsangelegenheiten
3. Änderung des Bebauungsplanes "Sportanlage", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
063/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes zum Bebauungsplan durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange hierüber zu informieren.

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ beschlossen. Ziel dieses Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für einen Wohnmobilstellplatz auf einer Teilfläche der Tennisanlage „Am Gorbach“ zu schaffen.

 

Gegen dieses Vorhaben hatte sich der Vorstand des Tennisvereines „Rot-Weiß Nordkirchen“ ausgesprochen, da er Beeinträchtigungen des Sportbetriebes befürchtet.

 

Mit dem geschäftsführenden Vorstand des Vereines ist zweimal gesprochen worden, einmal unter Beteiligung der interessierten Betreiber des Wohnmobilplatzes, Frau Dr. Barwinska und Herrn Moll. In diesen Gesprächen hat die Verwaltung zum Ausdruck gebracht, dass sie objektiv keine deutliche Behinderung des Spielbetriebes des Tennisvereines erkennen kann, sondern im Ergebnis eine Bereicherung der Sportanlage einschließlich der vorhandenen Gastronomie. Es wurde vereinbart, dass zunächst die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen soll, um festzustellen, ob aus anderen Perspektiven objektiv Hinderungsgründe für eine Wohnmobilnutzung der nicht mehr benötigten Tennisplätze vorliegen. Daher hat die Verwaltung dieses Beteiligungserfahren mit Schreiben vom 30.06.2015 gestartet.

 

In der Sitzung wird über das Ergebnis berichtet.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

4.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: