Betreff
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
060/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Nordkirchen zur Kenntnis.


Sachverhalt

 

Durch bundes- und landesrechtliche Vorgaben im Baugesetzbuch, Landesentwicklungsprogramm: Sachlicher Teilplan „Einzelhandel“ und andere Vorgaben sind die Städte und Gemeinde verpflichtet, planerisch darauf hinzuwirken, dass der bestehende Einzelhandel in den Ortskernen möglichst geschützt und auch in diesen zentralen Ortsbereichen fortentwickelt wird. Konkrete Aussagen etwa über die Lage und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, die innenstadttypischen Sortimente aber auch Entwicklungsvorstellungen an anderer Stelle sind in einem Einzelhandelskonzept darzustellen und danach durch Bebauungsplanfestsetzungen abzusichern.

 

Seit Vorlage des Entwurfes eines Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Nordkirchen in 2009, welches vom Rat jedoch nicht beschlossen wurde, sind verschiedene Urteile ergangen zu diesem Themenbereich. Es hat weiterhin auch in Nordkirchen Veränderungen in der Angebots- und Nachfragestruktur im Gemeindegebiet gegeben, die statistisch aufgearbeitet werden müssen.

 

Weiterhin gibt es etwa neben der Ansiedlung des Rossmann-Drogeriemarktes einen Antrag der Handelskette Klaas + Kock, den Markt in Südkirchen an der Oberstraße erweitern zu dürfen von 1.000 qm Verkaufsfläche auf 1.100 qm Verkaufsfläche.

 

Es liegt ebenso der Antrag eines Discounters auf Ansiedlung eines Marktes in Nordkirchen vor.

 

Diese Einzelmaßnahmen haben Veranlassung gegeben, das Büro Junker & Kruse, Dortmund, mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Nordkirchen zu beauftragen.

 

Dazu ist zunächst eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsbestandes in Nordkirchen, Südkirchen und Capelle erfolgt. Ebenso wurden die einzelhandelsnahen Dienstleistungsanbieter und die zentrenbedeutsamen Infrastrukturangebote erfasst sowie auch eine Übersicht über aktuelle Leerstände erstellt.

 

Dem ist eine Erhebung der Kundenherkunft gefolgt. Die Verkaufsflächenpotenziale der Gemeinde Nordkirchen aufgrund der vorhandenen Kaufkraft wurden ermittelt und in einem ersten Abstimmungsgespräch im Juni 2015 mit Vertretern der Bezirksregierung Münster, der IHK Nord-Westfalen und von Nordkirchen Marketing bzw. dem Händlerstammtisch Nordkirchen besprochen.

 

In dieser Sitzung wird ein Vertreter des Büros Junker & Kruse die Zwischenergebnisse im Ausschuss vorstellen. Diese können dann fraktionsintern weiter besprochen werden. Danach beabsichtigt die Verwaltung, die Zwischenergebnisse in einer öffentlichen Veranstaltung der interessierten Öffentlichkeit und den Kaufleuten zu präsentieren, bevor das Einzelhandelskonzept dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

15.600,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: