Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde bestellt das Ratsmitglied … zur/zum Delegierten der Gemeinde Nordkirchen in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes.
Sachverhalt
Der Lippeverband hat mitgeteilt, dass die Amtsperiode der bisherigen Delegierten mit dem Beginn der neuen Verbandsversammlung am 3. Dezember 2015 endet. Der Gemeinde Nordkirchen fällt das Recht zu, für die neu zu bildende Verbandsversammlung eine/n Stimmgruppendelegierte/n zu benennen.
Bisher wurde die Gemeinde Nordkirchen in dieser Verbandsversammlung durch den Bürgermeister vertreten. In diesem Jahr weist der Lippeverband jedoch ausdrücklich auf eine Bestimmung des Lippeverbandsgesetzes hin, dass von einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Gemeindevertretung entsandt werden dürfen. Bei nur einem zur Verfügung stehenden Delegiertenplatz für die Gemeinde Nordkirchen bedeutet dieses somit automatisch, dass hierfür nicht der Bürgermeister, der nach Auffassung der Aufsichtsbehörde als Vertreter der Verwaltung anzusehen ist, bestellt werden kann. Es ist somit ein Ratsmitglied als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde Nordkirchen in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes zu benennen.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: