Betreff
Wahrnehmung des Mitgliedschaftsrechts in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes
Vorlage
059/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde bestellt das Ratsmitglied … zur/zum Delegierten der Gemeinde Nordkirchen in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes.

 


Sachverhalt

 

Der Lippeverband hat mitgeteilt, dass die Amtsperiode der bisherigen Delegierten mit dem Beginn der neuen Verbandsversammlung am 3. Dezember 2015 endet. Der Gemeinde Nordkirchen fällt das Recht zu, für die neu zu bildende Verbandsversammlung eine/n Stimmgruppendelegierte/n zu benennen.

 

Bisher wurde die Gemeinde Nordkirchen in dieser Verbandsversammlung durch den Bürgermeister vertreten. In diesem Jahr weist der Lippeverband jedoch ausdrücklich auf eine Bestimmung des Lippeverbandsgesetzes hin, dass von einer Gebietskörperschaft nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Gemeindevertretung entsandt werden dürfen. Bei nur einem zur Verfügung stehenden Delegiertenplatz für die Gemeinde Nordkirchen bedeutet dieses somit automatisch, dass hierfür nicht der Bürgermeister, der nach Auffassung der Aufsichtsbehörde als Vertreter der Verwaltung anzusehen ist, bestellt werden kann. Es ist somit ein Ratsmitglied als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde Nordkirchen in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes zu benennen.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: