Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2011 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2011 hat ergeben, dass die seit 2008 unveränderten Gebührensätze nicht mehr kostendeckend sind.

 

Nach drei Jahren Gebührenstabilität ist eine Anhebung der Gebührensätze um durchschnittlich rund 5,4 Prozent im Bezirk I (Innenbereich) notwendig. Im Bezirk II (Außenbereich) bleiben die Gebührensätze mit minus 0,2 bzw. minus 0,7 Prozent nahezu unverändert.

 

Die große Mehrheit der Gebührenpflichtigen im Innenbereich (71 %) nutzt ein 80-Liter-Restmüllgefäß. Für diesen Personenkreis ergibt sich eine Mehrbelastung von 0,92 € monatlich.

 

Seit der letzten Gebührenkalkulation sind die folgenden Änderungen eingetreten, die bei der Neuberechnung zu berücksichtigen waren:

 

  1. Behältervolumen
    Im Innenbereich (Bezirk I) hat sich die Zahl der Gefäße um 88 Stück (+ 3,6 %) und das Jahresbehältervolumen um 46.280 cbm (+ 1,5 %) erhöht, was durch die Neubautätigkeit in den drei vergangenen Jahre zu erklären ist. Im Außenbereich (Bezirk II) hat die die Gefäßzahl lediglich um 5 Stück (+ 1,6 %) und das Jahresbehältervolumen um 7.280 cbm (+ 1,5 %) erhöht.

  2. Kosten Einsammlung, Transport und Behältermiete
    Diese Leistungen wurden von den 11 kreisangehörigen Städten und Gemeinden gemeinsam zum 01.01.2011 europaweit neu ausgeschrieben. Die sich aus dieser Neuausschreibung ergebenden Preise wurden in die Kalkulation der Gebührensätze für 2011 übernommen. Während sich bei den Einzelpreisen für das Einsammeln und für die Behältermiete nur geringfügige Abweichungen ergaben, kam es bei den Preisen für den Transport der Abfälle je Gewichtstonne zu größeren Veränderungen. Während sich die Transportkosten bei den Fraktionen Restabfall (nach Lünen) und Papier (nach Selm) verringert haben, kam es zu Kostensteigerungen bei den Bioabfällen (nach Coesfeld). Insgesamt erhöhen sich die umzulegenden Unternehmerkosten für den Innenbereich um rund 9.000 Euro und verringern sich im Außenbereich um rund 3.000 Euro.

  3. Kosten Wertstoffhof
    Die Verwaltung wurde durch Ratsbeschluss vom 27.05.2010 beauftragt, einen Vertrag über einen neuen Wertstoffhof zu schließen. Ausgehend davon, dass sich die Inbetriebnahme bis Mitte 2011 verzögern wird, sind Mehrkosten in Höhe von rund 11.500 Euro in der Kalkulation zunächst für ein halbes Jahr berücksichtigt worden.

  4. Kosten Schadstoffmobil
    Die 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben ihre Aufgaben im Bereich Sammlung und Transport von Sonderabfällen (Schadstoffmobil) durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf den Kreis Coesfeld delegiert. Der Kreis hat für diese Aufgaben ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt und auf der Grundlage dieser Ausschreibung für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 einen privaten Dienstleister beauftragt. Aufgrund dieses Verfahrens konnten die Kosten ab 2011 um rund 3.000 Euro (- 38,6 %) reduziert werden.

  5. Benutzungsgebühren des Kreises
    Die Benutzungsgebühren des Kreises erhöhen den umzulegenden Aufwand um insgesamt rund 28.900 Euro. Mit Ausnahme der Fraktionen Altholz und Papier wurden die Arbeitsgebühren um 3 Euro je Gewichtstonne angehoben. Hinzu kommt, dass sich das Gesamtgewicht der angelieferten Abfälle um 132 Gewichtstonnen erhöht hat und auch die Zahl der Abfallbehälter, die für die Berechnung der Grundgebühr angesetzt werden, hat sich erhöht.

  6. Sonstige Kosten
    Die Kosten für die Beseitigung wilder Müllkippen und für die Entleerung von Straßenpapierkörben werden wie bisher mit Pauschalbeträgen angesetzt und verändern sich nur geringfügig. Die allgemeinen Verwaltungskosten bleiben unverändert.

  7. Fehlbeträge aus Vorjahren
    In der Kalkulation 2011 ist ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2009 in Höhe von 3.958,71 Euro zu berücksichtigen.

  8. Übrige Gebührensätze
    Aufgrund der Neuausschreibung zum 01.01.2011 verändern sich die übrigen Gebührensätze wie folgt:
    Familientonne                      von bisher   79,00 Euro          auf 77,00 Euro,
    Restabfallsack                     von bisher     3,00 Euro          auf    3,50 Euro,
    Behälteränderungsdienst     von bisher     7,00 Euro          auf   15,00 Euro


Unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Veränderungen wurden die ab 01.01.2011 maßgeblichen Gebührensätze neu kalkuliert.

 

Die sich aus den Anlagen 1 bis 5 ergebenden neuen Gebührensätze wurden in den Entwurf einer neuen Gebührensatzung übernommen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage 6 beigefügt. Weiterhin beigefügt ist als Anlage 7 eine Synopse der alten und neuen Satzungstexte.