Betreff
Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an den Betreuungsgruppen der Grundschulen der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
040/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Beitragssatzung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen und  tritt zum 01.08.2015 in Kraft.

 

 


Sachverhalt

 

Ergänzend zu der Sitzungsvorlage 037/2015, die die Trägerschaft der Betreuungsgruppen an den drei Grundschulstandorten ab dem Schuljahr 2015/16 regelt, soll mit dieser Sitzungsvorlage die neue Beitragsstruktur für diese Gruppen beraten und beschlossen werden.

 

Für die Eltern, die Betreuungsbedarf für Ihre Kinder haben, werden Anfang Mai 2015 Informationsveranstaltungen stattfinden. Dort wird über die Betreuungsangebote und die Beiträge für das Schuljahr 2015/16 informiert werden.

 

Wie schon in der Vorlage 037/2015 erwähnt, soll die Beitragsstruktur für alle Betreuungsgruppen vereinheitlicht werden. Folgende strukturellen Änderungen sind in die neue Beitragssatzung eingeflossen:

 

  • Es sollen zwei neue Einkommensgruppen über 49.000 € Jahreseinkommen (analog der Satzung des Kreises Coesfeld über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in der Fassung vom 01.10.2014) eingeführt werden. Mit der neuen Beitragssatzung soll in der höchsten Stufe der momentane gesetzliche Höchstbetrag von 150 Euro ausgeschöpft werden.

  • Die Beiträge für die Betreuung in Südkirchen und Capelle werden nicht mehr in Festbeträgen, sondern einkommensabhängig wie in Nordkirchen sozial gestaffelt.

  • Da in Südkirchen und Capelle keine Ferienbetreuung enthalten ist, werden die Beiträge hier nur für 10 Monate in Rechnung gestellt. Die Monate Juni und Juli bleiben jeweils beitragsfrei.

  • Die Geschwisterkindermäßigung für das 2. Kind soll einheitlich in Höhe von 50 %, für das 3. und jedes weitere Kind in Höhe von 100 % gewährt werden.

  • Die Ermäßigungen sollen sich ausschließlich auf die schulische Betreuung beziehen. Die Verknüpfung von Ermäßigungen mit Geschwisterkindern in einer Kindertagesstätte soll entfallen, da es sich um unterschiedliche Zuständigkeiten handelt. Zudem verursacht die Kombination ausschließlich Mindereinnahmen zu Lasten des gemeindlichen Haushaltes, Elternbeiträge für die Kindertagesstätten fließen unverändert in den Kreishaushalt.

  • Der Beitrag richtet sich nach der Dauer des Angebotes und nicht nach der Inanspruchnahme der zeitlichen Betreuung durch die Eltern, das bedeutet, für die OGS in Nordkirchen wird nicht mehr unterschieden zwischen Betreuungszeiten bis 15 Uhr und bis 16 Uhr, dafür wird in Capelle ein reduzierter Beitrag fällig, da hier nur die Betreuung bis 15 Uhr angeboten wird.

 

 

 

 

Der Aufwand sollte sich für die Gemeinde Nordkirchen möglichst kostenneutral darstellen. Zur Ermittlung der Daten sind mehrere Positionen zu beleuchten. Während die Kosten der Betreuungsgruppen aufgrund des Angebotes durch die Jugendhilfe Werne feststehen, stellt sich die Ermittlung der Einnahmeseite schwieriger dar.

 

 

Zur Finanzierung der Betreuungsgruppen sind zwei Einnahmequellen vorgesehen:

1.               Landeszuschüsse, hierbei handelt es sich um eine Pro-Kopf-Förderung mit unterschiedlichen Beträgen für Regelkinder und Kinder mit Förderbedarfen in der OGS. Die ÜMI und 13+ Gruppe wird mit einem Festbetrag gefördert. 

2.               Elternbeiträge

 

Beide Einnahmequellen unterliegen jährlichen Schwankungen, die von der Verwaltung nicht beeinflussbar sind und eine verlässliche Planung schwierig machen.

 

Zu 1.:     Die Anzahl der Kinder ist nicht konstant und darüber hinaus stellt sich erst zu Beginn eines Schuljahres heraus, wie viele Kinder innerhalb der OGS einen Förderbedarf haben. Die Antragsstellung erfolgt jedoch bereits im März, sodass nur bis dahin angemeldete Förderkinder berücksichtigt werden können. Durch den höheren Landeszuschuss für Kinder mit Förderbedarf kann die Einnahme alleine in diesem Bereich bis zu 10.000 € jährlich schwanken.

 

Zu 2.:     Als Datengrundlage zur Höhe der Einnahmen wurden die Elternbeiträge der letzten 2 Jahre zugrunde gelegt, um einen annähernd realistischen Durchschnitt der Eltern-Jahreseinkünfte zu ermitteln. Dennoch bleibt es lediglich eine Hochrechnung, da die Jahreseinkünfte je nach Eltern der Kinder ebenso wie die Anzahl der Geschwisterkinder schwanken.

 

Sollte die Geschwisterkindermäßigung weiterhin an die Satzung des Kreises Coesfeld über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in der Fassung vom 01.10.2014 gekoppelt bleiben, ist für die Betreuungsgruppen trotz zusätzlicher Einkommensstufen ein zusätzlicher Jahreszuschuss in Höhe von rund 18.000 € insgesamt erforderlich. Aufgrund des demografischen Wandels ist nicht sichergestellt, dass die Gruppen so stark bleiben wie bisher. Es ist also durchaus davon auszugehen, dass mittelfristig wegen reduzierter Anmeldungen das Defizit noch größer werden könnte.

 

Die Abkopplung von der Beitragsstruktur der Kindertagesstätten ist durchaus begründet, da die Satzung des Kreises Coesfeld ebenfalls einige Vergünstigungen aufweist. So ist jeweils das Kind im letzten Kindergartenjahr (Vorschulkind) zu 100 % beitragsfrei, Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung von 75 %.

 

Sollte die neue Beitragsordnung mit den zusätzlichen Einkommensstufen so wie vorgeschlagen verabschiedet werden, also Gewährung von Geschwisterermäßigungen nur innerhalb der Gruppen, ergibt sich für die Gemeinde Nordkirchen ein zusätzlicher Jahreszuschuss in Höhe von rund 2.500 €.

 

Bei einem Jahresaufwand von insgesamt rund 157.000 € für die Betreuungsangebote in Nordkirchen, Südkirchen und Capelle ergeben sich nach den unterschiedlichen Modellen für den Haushalt der Gemeinde Nordkirchen folgende Auswirkungen:

 

 

 

Geschwisterermäßigung mit KiTa-Kopplung

Gerundete €-Beträge

Geschwisterermäßigung ohne KiTa-Kopplung

Gerundete €-Beträge

Alte Gebührenordnung (Höchstbeitrag 100 €)

 

-40.000

 

-29.600

Vorgeschlagene Gebührenordnung

( Höchstbeitrag 150 €)

 

 

-18.000

 

 

-2.500

 

Eine weitere Erhöhung der Landeszuschüsse in Höhe von 1,5 % ist geplant zum 01.08.2016.Die Finanzierungslücken der oben genannten Varianten würden sich ab dem Termin dann geringfügig reduzieren.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung 

rund 2.500

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

030101

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

voraussichtliche Deckung im laufenden

 

 

 

 

Haushaltsjahr durch erhöhte Elternbeiträge

 

 

 

Anmerkungen: