Betreff
Fortschreibung des Radwegebauprogrammes des Kreises Coesfeld
Vorlage
034/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 


Sachverhalt

 

Der Kreis Coesfeld beabsichtigt die Fortschreibung des Radwegebauprogrammes entlang von Kreisstraßen und hat daher alle Städte und Gemeinden gebeten, für das eigene Gemeinde- bzw. Stadtgebiet die Prioritäten zu benennen. Innerhalb des Kreises wird dann eine eigene Prioritätenliste aufgestellt, nach der Zuschüsse für mögliche Radwegebaumaßnahmen beantragt werden. Diese Reihenfolge hängt unter anderem von der Unfallhäufung auf der jeweiligen Strecke, der verkehrlichen Belastung der Fahrbahn der Kreisstraße und anderen ortsspezifischen Besonderheiten ab.

 

Voraussetzung für die Aufnahme eines Radweges in die Prioritätenliste des Kreises bleibt die Förderung der Maßnahme durch das Land und die Übernahme des Eigenanteiles durch die jeweilige Stadt und Gemeinde. Der Fördersatz für Radwegebaumaßnahmen liegt je nach Förderprogramm zwischen 60 % und 80 % der förderfähigen Kosten.

 

Im Jahre 2013 hat die Gemeinde Nordkirchen nach einem entsprechenden Beschluss des Bauausschusses folgende Reihenfolge für das Gemeindegebiet von Nordkirchen benannt:

 

1.      Radweg an der K2, Nordkirchen Richtung Ottmarsbocholt

2.      Radweg an der K15, Capelle in Richtung Werne bis in Höhe des Wirtschaftsweges Langenbrock

3.      Radweg an der K2, Nordkirchen in Richtung Selm, Teilstrecke vom Ort bis zur Gärtnerei Gregg

4.      Radweg an der K3, Alte Ascheberger Straße, zwischen L810 und der Gemeindegrenze

 

Im letzten Jahr ist im Rahmen der vom Kreis durchgeführten Fahrbahnsanierung der Kreisstraße 2 in Höhe der Gemeindegrenze zu Senden der Wunsch von mehreren Anliegern geäußert worden, möglichst zeitgleich einen begleitenden Radweg an der K2 anzulegen. Mehrere Anlieger haben auch schriftlich ihre Bereitschaft zur Abgabe des erforderlichen Grund und Bodens gegeben. Die Maßnahme selber sollte dann fortgesetzt werden auf dem Gebiet der Gemeinde Senden bis hin zur B 58.

 

Diese Maßnahme konnte dann nicht realisiert werden, weil zu dem Zeitpunkt keine Bewilligung von Landesmitteln erreicht werden konnte.

 

Im Ortsteil Capelle hat sich der „Dorfverein Capelle“ gebildet, der wiederum die Maßnahme „Radweg entlang der Werner Straße“ als eines seiner Projekte benannt hat. Auch entlang dieser Straße wird im Teilabschnitt zwischen der Sandstraße und der Gemeindegrenze zu Werne in diesem Jahr vom Kreis eine Fahrbahnverbesserung vorgenommen werden, jedoch ist das ebenfalls nicht mit dem Bau eines begleitenden Radweges verbunden.

 

Der Radweg entlang der K15 war von der Gemeinde im Rahmen der zu fördernden Projekte in der Regionale 2016 benannt worden als Teil der „Steverradwege“. Diese Maßnahme zwischen Capelle und Werne ist dann vom Fördergeldgeber zunächst zurückgestellt worden, da sie nicht unmittelbar zur Lückenschließung eines die Stever begleitenden Radweges geeignet ist.

 

Die Verwaltung wird, bezogen auf den Radweg entlang der K15, bis zur Sitzung noch ein Gespräch mit der Förderstelle der Bezirksregierung führen, um hier aktuelle Zuschussmöglichkeiten auszuloten.

 

In der Sitzung wird dann ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: