Betreff
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Kommunen zur Kostenbeteiligung an der Pestalozzischule - Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen -
Vorlage
032/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag in der Fassung vom 16.02.2015 zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Beteiligung an den Kosten der Pestalozzischule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – stimmt der Rat der Gemeinde Nordkirchen zu.

 


Sachverhalt

 

Durch die Umsetzung der Inklusion im Bildungssektor befindet sich die Förderschullandschaft im Umbruch.

 

Im Kreis Coesfeld können aufgrund der Mindestgrößenverordnung vom 16.10.2013 die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Dülmen (Pestalozzischule), in Coesfeld (Fröbelschule) und in Ascheberg (Burg-Schule) nicht mehr als eigenständige Schulen weitergeführt werden.

 

In vielen Abstimmungsgesprächen zwischen den Kommunen und dem Kreis wurde nach Lösungen gesucht, um auch künftig im Kreis Coesfeld ein möglichst ortsnahes Beschulungsangebot an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt „Lernen“ vorzuhalten und damit das Wahlrecht der Eltern zwischen Regelschule und Förderschule zu gewährleisten.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag am 25.03.15 beschlossen, die Trägerschaft der Pestalozzischule (bisheriger Träger Stadt Dülmen) zum Schuljahr 2015/16 zu übernehmen, die Schule am bisherigen Standort fortzuführen und am Standort Coesfeld (bisherige Fröbelschule) einen Teilstandort der Pestalozzischule zu errichten. An beiden Schulen wird der Unterricht für die Primarstufe und den Sek. I Bereich sichergestellt.

 

Die Trägerschaft für die Peter-Pan-Schule in Dülmen (Förderschwerpunkt Sprache) und die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen (Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung) liegt bereits beim Kreis Coesfeld.

 

Die Pestalozzischule und die Fröbelschule werden überwiegend von Schülerinnen und Schülern besucht, die ihren Wohnort an den Schulstandorten haben. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat der Kreistag beschlossen, dass die Schulkosten nicht über die Kreisumlage finanziert werden sollen.

 

Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag wird sichergestellt, dass eine Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Kommunen auf Grundlage der Schülerzahlen aus dem jeweiligen Wohnort erfolgt. Im Detail sieht die Regelung wie folgt aus:

·                Feststellung des jährlichen Defizits des Schulträgers unter Anrechnung der Schlüsselzuweisungen aus den GFG-Mitteln (Schüleransatz)

·                Ermittlung des jeweiligen Verhältnisses der Schülerzahl aus der Stadt/Gemeinde (Wohnort) zur Gesamtschülerzahl der Schule.

·                Organisation und Übernahme der Schülerfahrkosten durch die jeweilige Wohnortgemeinde (Regelung entgegen der Schülerfahrkostenverordnung)

 

Die Trägerschaft durch den Kreis Coesfeld kommt nur dann zustande, wenn alle Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld sich mit den Regelungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages einverstanden erklären.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

Der Aufwand ist momentan nicht schätzbar, da kein detailliertes Zahlenmaterial vorliegt.