Betreff
Planungsangelegenheiten
1. Änderung des Bebauungsplanes "Rosenstraße-West", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
030/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde hat am 04.07.2013 die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Rosenstraße-West“ beschlossen. Diese 1. Änderung umfasst die bisher nicht erschlossenen Grundstücke im westlichen Planbereich. Im Rahmen dieser Änderung erfolgt eine Anpassung der Planausweisungen an den tatsächlichen Verlauf der westlichen Umgehungsstraße, eine leichte Veränderung des internen Straßennetzes zur Optimierung der Grundstückszuschnitte und eine Lockerung der bisherigen Gestaltungsvorgaben für die künftigen Gebäude.

 

Parallel zu diesem Änderungsverfahren wird auch weiterhin das Verfahren einer gesetzlichen Umlegung betrieben, um alle Grundstückseigentümer an der Flächenbereitstellung für die öffentlichen Flächen zu beteiligen und gleichzeitig aufgrund der vielfach durchschnittenen künftigen Baugrundstücke eine Grundstücksneuordnung durchzuführen.

 

Im Rahmen des Planänderungsverfahrens hat in der Zeit vom 05.03.2015 bis einschließlich 06.04.2015 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattgefunden.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.02.2015 hierüber unterrichtet und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.

 

Während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden weder Anregungen noch Bedenken zum Bauleitplanverfahren geäußert.

 

Die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren geäußerten Bedenken oder Anregungen wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 27.11.2014 erläutert und inhaltlich bewertet. Der Planentwurf wurde daraufhin in kleineren Punkten angepasst, sodass die Ergebnisse dieses ersten Beteiligungsverfahrens eingearbeitet worden sind.

 

Damit liegen die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde vor.

 

Über die Frage der Erschließungsträgerschaft wird mit den anderen Grundstückseigentümern gesprochen werden.

 

Die Planungskosten sind ein Teil der umzulegenden Kosten.