Betreff
Anlage eines Wohnmobilplatzes an der Straße "Am Gorbach"
Vorlage
029/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Die Ausschüsse für Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung sowie Bauen und Planung begrüßen die Planungen zur Anlage eines Wohnmobilstandplatzes durch einen privaten Investor und Betreiber auf der Fläche „Am Gorbach“.

2.         Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportanlage“ für die Fläche, die in einen Wohnmobilstandplatz umgewidmet werden soll.


Sachverhalt

 

Seit einigen Jahren werden vom Tennisverein „Rot-Weiß“ Nordkirchen die südlichsten drei Tennisplätze nicht mehr genutzt, da die Nachfrage nach Spielmöglichkeiten auf der Außenanlage zurückgegangen ist. Um Unterhaltungskosten zu sparen, werden diese drei Plätze auch jährlich nicht mehr betriebsfertig gemacht.

 

Auf einem der drei Tennisplätze ist in Abstimmung mit dem Tennisverein in der Zwischenzeit eine Boule-Anlage als weiteres Sport- und Freizeitangebot angelegt worden.

 

Für Nordkirchen wird regelmäßig nach Abstellmöglichkeiten für Wohnmobile gefragt, da eine solche Abstell- und Versorgungsmöglichkeit für Wohnmobilisten im Ort bisher nicht vorhanden ist. Auf „normalen“ Parkplätzen werden Wohnmobile nur ungern gesehen, da sie den knappen Parkraum in Anspruch nehmen. Für Reisemobilisten, die länger als ein paar Stunden im Ort bleiben wollen, ist das auch kein adäquater Ersatz, da sie für ihre Art zu reisen auch eine Versorgungsstelle mit Strom und Wasser sowie eine Abgabestelle für Abwasser benötigen.

 

Der Gedanke, auf den drei stillgelegten Tennisplätzen eine solche Anlage zu entwickeln, wurde daher schon seit einiger Zeit verwaltungsintern überlegt.

 

Anfang des Jahres 2015 haben sich zwei Interessenten gemeldet, die Nordkirchen als geeigneten Standort für die eigene Investition in die Herrichtung eines Wohnmobilstandplatzes ansehen, sofern die zu zahlende Pacht auskömmlich ist. Es handelt sich dabei um einen Reisebuchautor, Fotographen, Wanderführer und Weltenbummler, der zusammen mit seiner Lebensgefährtin das Invest in Nordkirchen vornehmen möchte.

 

Die ungefähre Gestaltung einer solchen Anlage können Sie den beiliegenden Bildern entnehmen. Nähere Erläuterungen dazu werden in der Sitzung gegeben.

 

Im Moment besteht an der angesprochenen Stelle noch keine Möglichkeit, eine Baugenehmigung für eine solche Anlage zu erhalten. Es handelt sich um eine Fläche, die im Bebauungsplan „Sportanlage“ als „Grünfläche-Zweckbestimmung Sport“ ausgewiesen ist. Die Erteilung der Baugenehmigung hängt also davon ab, dass die Gemeinde Nordkirchen den Bebauungsplan an dieser Stelle ändert. Denkbar wäre eine neue Ausweisung als „Grünfläche-Zweckbestimmung Wohnmobilstandplatz“.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung / Planungskosten ca.

4.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: