Betreff
Entlastung des Bürgermeisters für die Eröffnungsbilanz
Vorlage
064/2010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 92 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters bezüglich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nordkirchen zum 01.01.2009.

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat mit Beschluss vom 28.09.2010 die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nordkirchen zum 01.01.2009 mit einer Bilanzsumme von 89.356.793,98 Euro festgestellt.

 

Mit diesem Beschluss ist nicht automatisch die Entlastung des Bürgermeisters verbunden.

Auch wenn aus der Verantwortlichkeit des Bürgermeisters heraus eine enge sachliche Verknüpfung zwischen Feststellung der Bilanz und Entlastung besteht, ist für die Entlastung des Bürgermeisters ein eigenständiger Beschluss erforderlich.

 

Der Entlastungsbeschluss zur Eröffnungsbilanz ist vergleichbar dem Beschluss im Rahmen des Jahresabschlusses. Er ist als abschließende Entscheidung über Art und Form der Vermögensermittlung, Bewertung und Ansatz in der Eröffnungsbilanz zu verstehen.

 

Die Notwendigkeit eines eigenständigen Beschlusses ist auch dadurch bedingt, dass über die Feststellung der Bilanz der Gemeinderat entscheidet, über die Entlastung des Bürgermeisters jedoch die Ratsmitglieder.

 

Erst nach Vorlage beider Beschlüsse ist die öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz möglich.