Betreff
Bauliche Erweiterungen der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen
Vorlage
025/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Nordkirchen erteilt ihr Einvernehmen zur Erweiterung der Stellplatzanlage „Sundern“ um weitere 78 Parkplätze (Ziffer 6 der Erläuterungen).

 


Sachverhalt

 

Wegen der baulichen und technischen Abgängigkeit der alten Mensa und der Ausweitung des Studienbetriebes durch höhere Einstellungszahlen für Anwärter des gehobenen Dienstes des Landes NRW sind in der letzten Zeit einige Baumaßnahmen auf dem Gelände der Fachhochschule genehmigt worden, andere stehen noch an.

 

Die Gemeinde Nordkirchen ist selbstverständlich daran interessiert, den erweiterten Lehrbetrieb der Fachhochschule in Nordkirchen zu unterstützen auch durch die notwendigen Baumaßnahmen. Für konkrete Planvorhaben gibt es jedoch im Einzelfall auch alternative Überlegungen, die zeitweilig bereits kontrovers diskutiert worden sind.

 

Die Verwaltung hat zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter der Fachhochschule für Finanzen, Herrn Dr. Stirnberg und den Verwaltungsleiter, Herrn Schulte sowie vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW aus Münster Herrn Dipl.-Ing. Levedag eingeladen, um die bereits genehmigten aber noch nicht realisierten Vorhaben und auch die darüber hinausgehenden in Planung befindlichen Vorhaben in der Gemeinschaftssitzung dieser Ausschüsse vorzustellen.

 

Insgesamt sind aktuell folgende Bauvorhaben in Diskussion:

 

1.         51 Wohncontainer und 8 Sanitärcontainer auf der Nordwestseite der Wohn- und Unterrichtsanlage Sundern.

Zustimmung der Bezirksregierung Münster zu diesem Vorhaben vom 27.01.2014.

Befristung für dieses Vorhaben bis zum 31.08.2017.


2.         Vorbereitet wird im Moment ein Antrag für weitere 140 Wohncontainer

Geplanter Standort: Stellplatzanlage nördlich des Heizhauses/des Werkstattgebäudes in der Nähe der Straße „Am Schloßpark“ (117 Stück und 23 weitere auf dem Parkplatz „Sundern“, zuzüglich Versorgungscontainer).

Hier ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine bauliche Zusammenführung mit der unter 1 aufgeführten Wohncontaineranlage geprüft werden sollte, damit nicht im Schlosspark an zwei Stellen diese Provisorien über einige Jahre vorhanden sind.


3.         Neubau eines Mensagebäudes als „Kopfbau“ auf der Nordseite der Wohn- und Lehrgebäudes „Sundern“

Hier wird zurzeit ein VOF-Verfahren zur Bestimmung eines planenden Architekten vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb durchgeführt.

Geplanter Baubeginn 2015


4.         150 Wohneinheiten in festen Einzelgebäuden im Innenbereich „Sundern“

Es liegt hierüber eine Machbarkeitsstudie vor, die jetzt planerisch weiter ausgearbeitet werden muss.


5.         Anlage von 97 Ersatzparkplätzen auf der Nordseite der Parkplatzanlage „Sundern“, überwiegend im Grünstreifen dieser Parkplatzanlage und den Grundstücken „Düsterkammer“

Hierzu liegt eine baurechtliche Zustimmung der Bezirksregierung Münster als oberer Bauaufsichtsbehörde vom 24.01.2014 vor.


6.         Antrag der Fachhochschule für Finanzen vom 13.02.2015 auf Errichtung von weiteren 78 Parkplätzen

Standort ebenfalls überwiegend in der Grünanlage nördlich der jetzigen Parkplatzanlage.

Die Gemeinde ist aufgefordert, hierzu innerhalb von 2 Monaten Stellung zu nehmen.

 

Die beiliegenden Übersichtspläne zeigen zunächst einmal den Standort dieser genannten Bauvorhaben.

Konkrete Erläuterungen werden dann in der Sitzung gegeben werden.


Die Verwaltung ist der Auffassung, dass über die bereits genehmigten bzw. beantragten neuen Stellplätze hinaus weitere Stellplätze erforderlich sind, um den tatsächlichen Bedarf der Studenten, Dozenten, Mitarbeiter der Fachhochschule, Besucher der Fachhochschule und Besucher des Schlosses und des Schlossparkes realistisch abdecken zu können. Dies sollte auch nicht im Denkmal geschützten Parkgelände erfolgen, da sich ja eigentlich alle mit der Denkmalpflege betrauten Institutionen darüber einig sind, dass die Autos in der historischen Parkanlage zahlenmäßig begrenzt und nicht vermehrt werden sollten.

 

Die Verwaltung hat daraufhin bereits in der Vergangenheit der Finanzverwaltung angeboten, bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück für einen weiteren Parkplatz außerhalb des Schlossparkgeländes behilflich zu sein. Konkret schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde Nordkirchen eine Fläche südlich der Straße Am Gorbach hinter den dort bereits errichteten Bushaltestellen für die Gesamtschule dafür anbietet.

 

Die konkrete Abwicklung des Shuttleverkehrs zwischen diesem Parkplatz und den Wohn- und Unterrichtsbereichen der Fachhochschule ist dann organisatorische Aufgabe der Fachhochschule, wobei die Gemeinde selbstverständlich bereit ist, hier auch mitzuwirken.