Betreff
Ausbau der Straße "Am Gorbach" zwischen der Mühlenstraße und dem Ende des Schulgrundstückes der Johann-Conrad-Schlaun-Schule
Vorlage
016/2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beschließt den grundlegenden Ausbau der Straße „Am Gorbach“ auf der Grundlage der vorgestellten Ausbauplanung.

 


Sachverhalt

 

Die Straße „Am Gorbach“ ist historisch entwickelt worden aus einem früheren Feldweg, der im Bereich zwischen dem Bürgerhaus und der gegenüberliegenden Wohnbebauung endgültig ausgebaut wurde, im weiteren Verlauf jedoch im Rahmen von Unterhaltungs- und Kanalbaumaßnahmen verstärkt und aufgebaut worden ist. Der Bereich ab der hinteren Zufahrt zum Parkplatz der Sporthalle wurde im Zusammenhang mit dem Erweiterungsgebäude der Gesamtschule ausgebaut und auch mit vier Bushalteplätzen versehen.

 

In der Finanzplanung der vergangenen Jahre und konkret im Haushaltsplanentwurf des Jahres 2015 ist die Maßnahme „Ausbau der Straße Am Gorbach“ im Produkt 12 01 01 – Straßen, Wege, Plätze und Ingenieurbauwerke vorgesehen mit einem Ansatz für die Jahre 2015 und 2016 bei einer gleichzeitig veranschlagten Landesförderung.

 

In den Erläuterungen ist formuliert, dass der Ausbau dieses beschriebenen Straßenabschnittes vorgesehen ist nach einem vorherigen Kanalaustausch. Dieser Kanalaustausch ist nicht mehr notwendig, da im letzten Jahr im Rahmen einer Inlinersanierung der Mischwasserkanal auf ganzer Länge der Ausbaustrecke grundlegend saniert worden ist und somit kein Austausch im offenen Bauverfahren erforderlich wird.

 

Die Ausbauplanung sieht vor, dass ab der Einmündung in die Mühlenstraße sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege aufgenommen und bis zum Parkplatz vor der Sporthalle komplett erneuert werden. Vorab durchgeführte Bodenuntersuchungen haben gezeigt, dass der Ausbau der Gehwege und der Fahrbahnen nicht DIN-gerecht und damit nicht dauerhaft haltbar ist. Auf Teilstrecken liegt inzwischen auch ein Zustand vor, der als potentiell verkehrsgefährdent zu bezeichnen ist. Auf der Südseite der Straße sollen im Bereich des bisherigen Schulhofgeländes der Gesamtschule und vor der Sporthalle insgesamt vier neue Bushaltebuchten angelegt werden, als Ersatz für die beim Umbau des Platzes zwischen dem Bürgerhaus und der Gesamtschule wegfallenden Bushalteplätze. Damit können unmittelbar vor dem Schulgelände verkehrssichere Bushalte eingerichtet werden, von denen aus die Schulkinder direkten Zugang zum Schulgelände haben und das Schulgelände selbst auch in der Wartezeit nutzen können.

 

Die detaillierte Planung wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert werden.

 

Da die Straße ganz überwiegend dazu dient, öffentliche Ziele zu erreichen (Bürgerhaus, Gesamtschule, Sporthalle, Sportanlagen, Altenhilfezentrum) schlägt die Verwaltung vor, hier auf Beitragsverlagerungen, die für Teileinrichtungen möglich wären, zu verzichten.

 

Die Verwaltung hat seit dem Jahre 2013 Zuwendungsanträge für diese Baumaßnahme gestellt und auch hierüber berichtet. Im Zusammenhang mit der Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln unter anderem für den Umbau des Platzes zwischen dem Bürgerhaus und der Gesamtschule hat die Bezirksregierung die Baumaßnahme „Am Gorbach“ als grundsätzlich zuschussfähig anerkannt und inzwischen auch den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt. Dieser bedeutet, dass die Gemeinde förderunschädlich bereits in diesem Jahr mit den Bauarbeiten beginnen und diese auch beenden kann, die Landesmittel jedoch frühestens für dieses Jahr im weiteren Verlauf bewilligt werden können, eventuell auch erst im Jahre 2016.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Bauarbeiten für diese Maßnahme in nächster Zeit auszuschreiben, damit die Zeit der Sommerferien komplett für diese Baumaßnahme genutzt werden kann, da die Umleitung der zahlreichen Busse zu den Schulzeiten und die Erreichbarkeit des Schulgeländes insgesamt ein Problem darstellt.

 

Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gilt jedoch nur, wenn bis zum 13.07.2015 mit der Maßnahme begonnen wurde.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

60 % Förderung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

ca. 400.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: