3. Änderung des Bebauungsplanes "Kolpingstraße-Nord" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße-Nord“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 Baugesetzbuch.
Sachverhalt
Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes für einen Bereich südlich der Straße „Fronholt“ im Bebauungsplangebiet „Kolpingstraße-Nord“ sollen bisher zwei getrennt voneinander dargestellte Bauflächen durch Änderung der Baugrenzenführung vereinigt werden und so ein bisher zweigeteilt dargestelltes Grundstück einheitlich bebaubar werden.
Der Rat der Gemeinde hat am 04.12.2014 die Einleitung eines entsprechenden Änderungsverfahrens im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches beschlossen.
Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange wurden darüber unterrichtet, dass in der Zeit vom 19.12.2014 bis einschließlich 23.01.2015 die öffentliche Auslegung stattgefunden hat bzw. stattfinden wird.
Bisher sind im Änderungsverfahren keine Stellungnahmen eingegangen, die Bedenken oder Anregungen enthalten.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
5.000 |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: