Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.
Die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls angenommen und beschlossen.
Sachverhalt
Aus den beiliegenden Berechnungen der Abwassergebühren für das Jahr 2015
(Anlagen 1 und Anlage 1 a) ergibt sich, dass die für das Jahr 2014
festgesetzten Gebührensätze nicht mehr Kosten deckend sind und angepasst werden
müssen. Die Schmutzwassergebühr soll von bisher 2,83 Euro auf 3,03 Euro je cbm
Abwasser angehoben werden (+ 0,20 Euro = + 7,07 %). Die
Niederschlagswassergebühr steigt von bisher 0,60 Euro auf 0,64 Euro je qm
befestigter Fläche (+ 0,04 Euro = + 6,67 %).
Die getrennt festzusetzenden Gebührensätze für Mitglieder des
Lippeverbandes, die sich aus der Anlage 1 a ergeben, erhöhen sich um 0,19 Euro
je cbm Abwasser bei der Schmutzwassergebühr und um 0,04 Euro je qm bei der
Niederschlagswassergebühr.
Gründe für die errechneten Steigerungen sind der Anstieg der
Betriebskosten (+ 11.975,75 €), die Tariferhöhung (+ 4.739,46 €), die
Fehlbeträge aus Vorjahren (+ 122.722,40 €) und der Anstieg des
Lippeverbandsbeitrages (+ 11.069,29 €)
Nach § 6 KAG sind Benutzungsgebühren kostendeckend zu kalkulieren und
mögliche Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.
Der bei den Gebührenberatungen in den Vorjahren als Maßstab genommene
Durchschnittshaushalt wird durch die vorgeschlagenen erhöhten Abwassergebühren
mit 36,80 Euro jährlich zusätzlich belastet.
Finanzielle
Auswirkung:
|
|
Keine |
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Ertrag / Einzahlung |
|
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Aufwand / Auszahlung |
|
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
|
|||||||
|
|
|||||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
Anmerkungen:
Die Anpassung der Gebühren führt zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes.