Betreff
Satzung zur 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
137/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Aus den beiliegenden Berechnungen der Abwassergebühren für das Jahr 2015 (Anlagen 1 und Anlage 1 a) ergibt sich, dass die für das Jahr 2014 festgesetzten Gebührensätze nicht mehr Kosten deckend sind und angepasst werden müssen. Die Schmutzwassergebühr soll von bisher 2,83 Euro auf 3,03 Euro je cbm Abwasser angehoben werden (+ 0,20 Euro = + 7,07 %). Die Niederschlagswassergebühr steigt von bisher 0,60 Euro auf 0,64 Euro je qm befestigter Fläche (+ 0,04 Euro = + 6,67 %).

 

Die getrennt festzusetzenden Gebührensätze für Mitglieder des Lippeverbandes, die sich aus der Anlage 1 a ergeben, erhöhen sich um 0,19 Euro je cbm Abwasser bei der Schmutzwassergebühr und um 0,04 Euro je qm bei der Niederschlagswassergebühr.

 

Gründe für die errechneten Steigerungen sind der Anstieg der Betriebskosten (+ 11.975,75 €), die Tariferhöhung (+ 4.739,46 €), die Fehlbeträge aus Vorjahren (+ 122.722,40 €) und der Anstieg des Lippeverbandsbeitrages (+ 11.069,29 €)

 

Nach § 6 KAG sind Benutzungsgebühren kostendeckend zu kalkulieren und mögliche Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen.

 

Der bei den Gebührenberatungen in den Vorjahren als Maßstab genommene Durchschnittshaushalt wird durch die vorgeschlagenen erhöhten Abwassergebühren mit 36,80 Euro jährlich zusätzlich belastet.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

Die Anpassung der Gebühren führt zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes.