Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.
Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2015 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.
Sachverhalt
Die jährliche Überprüfung des Gebührenhaushaltes „Abfallentsorgung“ hat
ergeben, dass die Gebührensätze des Jahres 2014 ab dem 01.01.2015 angepasst
werden müssen.
Die Betriebsabrechnung 2013 ergibt eine Kostenüberdeckung, die dem
Gebührenzahler in den Folgejahren erstattet werden muss. Damit die Abfallentsorgungsgebühren
in den nächsten Jahren stabil gehalten werden können, soll ein Teil der Überdeckung
zur Kostenstabilität der Folgejahre verwendet werden.
Entsprechend ergeben sich für 2015 folgende Gebührensätze:
Die Tabelle zeigt, dass die Gebühren im Innenbereich gesenkt werden,
aber gleichzeitig im Außenbereich steigen. Das hängt damit zusammen, dass die
Arbeitsgebühren für die Verwertung des Bioabfalls deutlich gesunken sind und
der Innenbereich davon profitiert. Im Außenbereich wird der Bioabfall nicht
abgefahren, daher entstehen diese Gebühren nicht und die Kostensenkung wirkt
sich auf den Außenbereich nicht aus. Die Kostensteigerung im Außenbereich
ergibt sich dadurch, dass sich insgesamt die Anzahl der Tonnen verringert bei
gleichbleibenden Kosten.
Unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Veränderungen wurden die ab
dem 01.01.2015 maßgeblichen Gebührensätze gemäß der Anlagen 1 bis 4 kalkuliert.
Anlage 1 – Gebührensätze Bezirk I/Innenbereich
Anlage 2 – Gebührensätze Bezirk II/Außenbereich
Anlage 3 – Gebührensatz Familientonne
Anlage 4 – Gebührensatz 80-Liter-Restabfallsack
Die sich aus den Anlagen 1 bis 4 ergebenden neuen Gebührensätze wurden
in den Entwurf einer neuen Gebührensatzung übernommen. Der Satzungsentwurf ist
als Anlage 5 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Anpassung der Gebühren führt zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes.