3. Änderung des Bebauungsplanes "Schloßstraße-Nord" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.
Sachverhalt
Im Rahmen des Änderungsverfahrens sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des
ALDI-Marktes, An der Post, sowie für den Neubau eines Drogeriemarktes auf der
westlichen Seite dieses Gebäudes geschaffen werden.
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung hat in
der Zeit vom 22.10.2014 bis zum 24.11.2014 die öffentliche Auslegung
stattgefunden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 08.10.2014 hiervon unterrichtet und um Stellungnahme zu diesem
Planungsverfahren gebeten.
Aus der Bürgerschaft sind zu diesem
Planvorhaben keine Bedenken oder Anregungen geäußert worden.
Der Aufgabenbereich Immissionsschutz
der Kreisverwaltung verweist in seiner Stellungnahme auf das Lärmgutachten des
Büros Richters und Hüls, nach dem die planungsrechtliche Umsetzbarkeit des
Vorhabens erkennbar sei. Aus den Belangen des Immissionsschutzes werden daher
gegen die Bebauungsplanänderung keine Bedenken erhoben.
Die Untere Landschaftsbehörde
fordert, für den Kompensationsbedarf angemessene Ausgleichsmaßnahmen
festzusetzen.
Hierzu wurde mit dem Vorhabenträger
vereinbart, dass er die Kosten der Ablösung des Kompensationsbedarfes nach
einer vertraglichen Vereinbarung mit den Wirtschaftsbetrieben Coesfeld trägt.
Damit liegen die Voraussetzungen für den abschließenden
Satzungsbeschluss vor.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
5.000 |
€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
10.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Planungskosten (Verteilung zwischen Gemeinde und Investor)