Betreff
Planungsangelegenheiten
3. Änderung des Bebauungsplanes "Schloßstraße-Nord" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
120/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.


Sachverhalt

 

Im Rahmen des Änderungsverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung des ALDI-Marktes, An der Post, sowie für den Neubau eines Drogeriemarktes auf der westlichen Seite dieses Gebäudes geschaffen werden.

 

Im Rahmen der Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 22.10.2014 bis zum 24.11.2014 die öffentliche Auslegung stattgefunden.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.10.2014 hiervon unterrichtet und um Stellungnahme zu diesem Planungsverfahren gebeten.

 

Aus der Bürgerschaft sind zu diesem Planvorhaben keine Bedenken oder Anregungen geäußert worden.

 

Der Aufgabenbereich Immissionsschutz der Kreisverwaltung verweist in seiner Stellungnahme auf das Lärmgutachten des Büros Richters und Hüls, nach dem die planungsrechtliche Umsetzbarkeit des Vorhabens erkennbar sei. Aus den Belangen des Immissionsschutzes werden daher gegen die Bebauungsplanänderung keine Bedenken erhoben.

 

Die Untere Landschaftsbehörde fordert, für den Kompensationsbedarf angemessene Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen.

 

Hierzu wurde mit dem Vorhabenträger vereinbart, dass er die Kosten der Ablösung des Kompensationsbedarfes nach einer vertraglichen Vereinbarung mit den Wirtschaftsbetrieben Coesfeld trägt.

 

 

 

Damit liegen die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss vor.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

5.000

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

10.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

Planungskosten (Verteilung zwischen Gemeinde und Investor)