1. Änderung des Bebauungsplanes "Rosenstraße-West", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Bebauungsplanänderung die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Sachverhalt
Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ im Ortsteil Nordkirchen soll das gesamte bisher nicht erschlossene Plangebiet bis zur Ferdinand-Kortmann-Straße überplant werden. Dabei werden die textlichen und gestalterischen Festsetzungen angepasst.
Zeitgleich läuft das Umlegungsverfahren nach dem BauGB, für das wiederum der jetzige Planstand der Änderung die Arbeitsgrundlage ist.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches haben die Unterlagen vom 16.10.2014 bis einschließlich 17.11.2014 ausgelegen.
Stellungnahmen aus der Bürgerschaft, in der Bedenken oder Anregungen geäußert werden, liegen nicht vor.
Die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.10.2014 ebenfalls von der Planungsabsicht unterrichtet und Stellungnahme gebeten.
Es liegen folgende Stellungnahmen vor:
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Coesfeld fordert die Realisierung der im Lärmgutachten vorgesehenen Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes.
Da das auch so vorgesehen ist, resultiert aus der Forderung keine Änderung der Planung.
Damit liegen die Voraussetzungen für die öffentliche Auslegung der Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB vor, die dann auch vom Ausschuss für Bauen und Planung beschlossen werden sollte.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
15.000 |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Erstattung/Verrechnung im Umlegungsverfahren