Betreff
Umbau des Ludwig-Becker-Platzes, Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
116/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt

 

Als eine der wesentlichen Maßnahmen der Umgestaltungen im Ortskern von Nordkirchen ist der geplante Umbau des Ludwig-Becker-Platzes von Anfang an Bestandteil des Bauprogrammes gewesen. Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen wird diese Maßnahme auch noch in diesem Jahr im Rahmen des Städtebauförderungsantrages von der Bezirksregierung Münster mit 60 % der zuschussfähigen Kosten aus Städtebauförderungsmitteln gefördert werden.

 

Ziel der Verwaltung und der unmittelbaren Anlieger ist es, mit dieser Maßnahme sobald wie möglich zu beginnen, möglichst die Bauzeit weitgehend in den Winter zu legen, um so zum Frühjahr hin den umgestalteten Platz auch den angrenzenden Geschäften wieder anbieten zu können als Aufenthalts- und Bewirtungsfläche.

 

Der vom Ausschuss beschlossene Umgestaltungsplan ist in den letzten Monaten ergänzt worden, um die Attraktivität dieses Platzes noch weiter zu erhöhen. Über den reinen Platzbereich hinaus sind auch Entscheidungen zu treffen zu weiteren Umgestaltungen in der Lüdinghauser Straße, veranlasst durch das neue Gebäude Lüdinghauser Straße 3 (Praxis- und Wohnräume), eine etwas andere als geplant zu verlegende Mischwasserkanalisation im Gehweg/Mehrzweckstreifen der Lüdinghauser Straße und daraus folgenden Varianten für die Wiederherstellung der Lüdinghauser Straße in diesem Abschnitt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung wird die ergänzte Ausbauplanung vorgestellt werden. Wegen der oben beschriebenen Dringlichkeit, die dafür notwendigen Arbeiten bald ausschreiben zu müssen, schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung über die Ergänzung der Planung in der folgenden Ratssitzung am 04.12.2014 zu treffen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

60 % Förderung beantragt