Betreff
Stellungnahme zum Schulentwicklungsplan der Stadt Lüdinghausen
hier: Regionale Abstimmung gemäß § 80 Schulgesetz
Vorlage
102/2014/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Errichtung einer 3-zügigen Sekundarschule in Lüdinghausen zum Schuljahr 2015/16 mit gleichzeitigem Auslaufen des Haupt- und Realschulangebotes wird zugestimmt.

 


Sachverhalt

 

Der Schulausschuss hatte in der letzten Wahlperiode bereits am 29.11.2012 über einen vorgelegten Schulentwicklungsplan der Stadt Lüdinghausen beraten. Seinerzeit hatte der Gutachter das Ergebnis der Abwägung zwischen der Einrichtung einer Sekundar- oder einer Gesamtschule offen gelassen, sodass eine Stellungnahme schwer möglich war.

 

Die Gemeinde Nordkirchen hatte daher im Beschlussvorschlag um Nachbesserung des SEP gebeten und bekundet, an einem Moderationsprozess bei der Bezirksregierung Münster konstruktiv und ergebnisoffen mitzuarbeiten. Entsprechende Gespräche hat es mit der Bezirksregierung Münster und den entsprechenden Kommunen gegeben.

 

Aufgrund eines Bürgerbegehrens in Lüdinghausen hat sich der Findungsprozess im Schulbereich insgesamt verzögert. Mit Schreiben vom 25.09.14 bittet nun die Stadt Lüdinghausen im Rahmen der regionalen Abstimmung erneut um Stellungnahme bis zum 31.10.14. Zur Entscheidungsfindung ist ein neuer Schulentwicklungsplan beigefügt.

 

Der Gutachter empfiehlt der Stadt Lüdinghausen nun im Ergebnis, für das Schuljahr 2015/16 eine dreizügige Sekundarschule zu beantragen und sich gleichzeitig eine mögliche Überhangklasse genehmigen zu lassen. Dafür sollen die Hauptschule (zweizügig) und die Realschule (in der Tendenz vierzügig) gleichzeitig jahrgangsweise aufgelöst werden.

 

Für die Planung einer Sekundarschule war eine Befragung der Lüdinghauser Eltern erforderlich. Das Ergebnis der Elternbefragung liegt deutlich über der Mindestgrenze von 75 Schülern, also eine gesicherte Dreizügigkeit. Eine Vierzügigkeit (ab 100 Schülern) konnte nicht bzw. nur knapp mit einheimischen Schülern erreicht werden.

 

Die Gemeinde Nordkirchen könnte den regionalen Konsens verweigern, wenn die eigene Schule mittelfristig, also für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren, in ihrem Bestand gefährdet ist. Für eine Bestandsgefährdung müsste die Gemeinde Nordkirchen nachweisen, dass durch die Errichtung der Sekundarschule in Lüdinghausen die Anmeldungen an der Johann-Conrad-Schlaun-Schule so weit sinken, dass die vierzügige Eingangsstufe in dem vorgenannten Zeitraum nicht mehr mit genügend Schülern gefüllt werden könnte. 

 

In Nordkirchen wurden zum Schuljahr 2014/15 163 Kinder an der Gesamtschule angemeldet. Wie dem Diagramm zu entnehmen ist, kamen 33 Anmeldungen aus Lüdinghausen, von den 33 Kindern haben 20 Kinder einen Platz erhalten. Unterstellt man nun, dass in Folgejahren aufgrund der Sekundarschule keine Anmeldung mehr aus Lüdinghausen folgen würde, hätte die Gesamtschule immer noch einen Anmeldeüberhang. Damit wäre eine Gefährdung der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule im Planungszeitraum nicht gegeben, eine Ablehnung des regionalen Konsenses wäre nicht möglich bzw. würde ins Leere laufen.

 

 

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Stadt Lüdinghausen beabsichtigt, die momentan noch 2-zügige Hauptschule und  4-zügige Realschule (Tendenz, der jetzige 5-er Jahrgang ist als Ausreißer nach unten 3-zügig), zu einer 3-zügigen Sekundarschule zusammenzufassen.

 

Dieses passiert sicherlich mit Rücksicht auf die 2 Gymnasien vor Ort und auch aufgrund der zurückgehenden Schülerzahlen. Allerdings ist damit auch auf die Schullandschaft der Nachbarorte mit der größtmöglichen Rücksichtnahme reagiert worden, da die Sekundarschulen mindestens 3-zügig sein müssen, um überhaupt genehmigungsfähig zu sein.

 

Im Umkehrschluss könnte Lüdinghausen sogar argumentieren, dass ab dem nächsten Schuljahr weniger  Schüler im Ort beschult werden können, da 2 bis 3 Züge fehlen. Folgerichtig würden die Anmeldezahlen in Nachbarkommunen damit eher größer statt kleiner. Zumindest ist damit zu rechnen, dass weiterhin Anmeldungen aus Lüdinghausen an der Gesamtschule in Nordkirchen erfolgen werden oder auch die Anmeldungen von Nordkirchener Kindern an der Gesamtschule steigen, die ansonsten die Haupt- oder Realschule in Lüdinghausen bevorzugt hätten.

 

Der Nordkirchener Schulentwicklungsplan datiert von Dezember 2013. Er berücksichtigt die rückläufigen Schülerzahlen und sagt u.a. aus, dass für die Gesamtschulen Nordkirchen und Olfen auf Dauer mindestens (2020) eine knappe Vierzügigkeit noch gehalten werden kann, wobei die Oberstufen in der Tendenz stärker nachgefragt werden. Diese Aussage stützte sich noch auf die derzeitige Versorgung in Lüdinghausen, also 2-zügige Hauptschule und 4-zügige Realschule. Mit der geplanten Reduzierung der Züge würde sich die Prognose für Nordkirchen positiver darstellen als bislang angenommen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: