hier: Regionale Abstimmung gemäß § 80 Schulgesetz
Beschlussvorschlag
Der Errichtung einer 3-zügigen
Sekundarschule in Lüdinghausen zum Schuljahr 2015/16 mit gleichzeitigem
Auslaufen des Haupt- und Realschulangebotes wird zugestimmt.
Sachverhalt
Der Schulausschuss
hatte in der letzten Wahlperiode bereits am 29.11.2012 über einen vorgelegten
Schulentwicklungsplan der Stadt Lüdinghausen beraten. Seinerzeit hatte der
Gutachter das Ergebnis der Abwägung zwischen der Einrichtung einer Sekundar-
oder einer Gesamtschule offen gelassen, sodass eine Stellungnahme schwer
möglich war.
Die Gemeinde
Nordkirchen hatte daher im Beschlussvorschlag um Nachbesserung des SEP gebeten
und bekundet, an einem Moderationsprozess bei der Bezirksregierung Münster
konstruktiv und ergebnisoffen mitzuarbeiten. Entsprechende Gespräche hat es mit
der Bezirksregierung Münster und den entsprechenden Kommunen gegeben.
Aufgrund eines
Bürgerbegehrens in Lüdinghausen hat sich der Findungsprozess im Schulbereich insgesamt
verzögert. Mit Schreiben vom 25.09.14 bittet nun die Stadt Lüdinghausen im
Rahmen der regionalen Abstimmung erneut um Stellungnahme bis zum 31.10.14. Zur
Entscheidungsfindung ist ein neuer Schulentwicklungsplan beigefügt.
Der Gutachter
empfiehlt der Stadt Lüdinghausen nun im Ergebnis, für das Schuljahr 2015/16
eine dreizügige Sekundarschule zu beantragen und sich gleichzeitig eine
mögliche Überhangklasse genehmigen zu lassen. Dafür sollen die Hauptschule
(zweizügig) und die Realschule (in der Tendenz vierzügig) gleichzeitig
jahrgangsweise aufgelöst werden.
Für die Planung
einer Sekundarschule war eine Befragung der Lüdinghauser Eltern erforderlich.
Das Ergebnis der Elternbefragung liegt deutlich über der Mindestgrenze von 75
Schülern, also eine gesicherte Dreizügigkeit. Eine Vierzügigkeit (ab 100
Schülern) konnte nicht bzw. nur knapp mit einheimischen Schülern erreicht werden.
Die Gemeinde
Nordkirchen könnte den regionalen Konsens verweigern, wenn die eigene Schule
mittelfristig, also für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren, in ihrem Bestand
gefährdet ist. Für eine Bestandsgefährdung müsste die Gemeinde Nordkirchen
nachweisen, dass durch die Errichtung der Sekundarschule in Lüdinghausen die
Anmeldungen an der Johann-Conrad-Schlaun-Schule so weit sinken, dass die
vierzügige Eingangsstufe in dem vorgenannten Zeitraum nicht mehr mit genügend
Schülern gefüllt werden könnte.
In Nordkirchen
wurden zum Schuljahr 2014/15 163 Kinder an der Gesamtschule angemeldet. Wie dem
Diagramm zu entnehmen ist, kamen 33 Anmeldungen aus Lüdinghausen, von den 33
Kindern haben 20 Kinder einen Platz erhalten. Unterstellt man nun, dass in
Folgejahren aufgrund der Sekundarschule keine Anmeldung mehr aus Lüdinghausen
folgen würde, hätte die Gesamtschule immer noch einen Anmeldeüberhang. Damit
wäre eine Gefährdung der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule im Planungszeitraum
nicht gegeben, eine Ablehnung des regionalen Konsenses wäre nicht möglich bzw.
würde ins Leere laufen.
Darüber hinaus ist
zu bedenken, dass die Stadt Lüdinghausen beabsichtigt, die momentan noch
2-zügige Hauptschule und 4-zügige
Realschule (Tendenz, der jetzige 5-er Jahrgang ist als Ausreißer nach unten
3-zügig), zu einer 3-zügigen Sekundarschule zusammenzufassen.
Dieses passiert
sicherlich mit Rücksicht auf die 2 Gymnasien vor Ort und auch aufgrund der
zurückgehenden Schülerzahlen. Allerdings ist damit auch auf die Schullandschaft
der Nachbarorte mit der größtmöglichen Rücksichtnahme reagiert worden, da die
Sekundarschulen mindestens 3-zügig sein müssen, um überhaupt genehmigungsfähig
zu sein.
Im Umkehrschluss
könnte Lüdinghausen sogar argumentieren, dass ab dem nächsten Schuljahr
weniger Schüler im Ort beschult werden
können, da 2 bis 3 Züge fehlen. Folgerichtig würden die Anmeldezahlen in
Nachbarkommunen damit eher größer statt kleiner. Zumindest ist damit zu
rechnen, dass weiterhin Anmeldungen aus Lüdinghausen an der Gesamtschule in
Nordkirchen erfolgen werden oder auch die Anmeldungen von Nordkirchener Kindern
an der Gesamtschule steigen, die ansonsten die Haupt- oder Realschule in
Lüdinghausen bevorzugt hätten.
Der Nordkirchener
Schulentwicklungsplan datiert von Dezember 2013. Er berücksichtigt die
rückläufigen Schülerzahlen und sagt u.a. aus, dass für die Gesamtschulen
Nordkirchen und Olfen auf Dauer mindestens (2020) eine knappe Vierzügigkeit
noch gehalten werden kann, wobei die Oberstufen in der Tendenz stärker
nachgefragt werden. Diese Aussage stützte sich noch auf die derzeitige
Versorgung in Lüdinghausen, also 2-zügige Hauptschule und 4-zügige Realschule.
Mit der geplanten Reduzierung der Züge würde sich die Prognose für Nordkirchen
positiver darstellen als bislang angenommen.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: