Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Nordkirchen stellt den von der Concunia GmbH geprüften und im Rechnungsprüfungsausschuss vorgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 mit einer Bilanzsumme von 4.145.730,17 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 67.141,59 Euro fest.
2. Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen die Entlastung des Bürgermeisters als Vertreter der Gemeinde Nordkirchen als Rechtsnachfolger der Wohnen in Nordkirchen GmbH & Co. KG bezüglich des Jahresabschlusses 2018 der Wohnen in Nordkirchen GmbH & Co. KG.
Sachverhalt:
Aufgrund der am 18.12.2018 geschlossenen
Austrittsvereinbarung ist die Netzgesellschaft Nordkirchen mbH mit Wirkung zum
01.01.2019, 00:01 Uhr als Komplementärin aus der Wohnen in Nordkirchen GmbH
& Co. KG ausgeschieden. In der Folge hat die Gemeinde Nordkirchen zu diesem
Zeitpunkt als Kommanditistin das Geschäft der Gesellschaft mit allen Aktiva und
Passiva in Form einer Anwachsung übernommen. Als Rechtsnachfolger der Wohnen in
Nordkirchen GmbH hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen den Jahresabschluss 2018
zu beschließen.
Die Bilanzsumme per 31.12.2018 hat gemäß des von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH geprüften Jahresabschlusses eine
Höhe von 4.145.730,17 Euro.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2018
weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 67.141,59 Euro aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss sowie das Ergebnis der
Prüfungen der Concunia GmbH in der Sitzung vom 19.11.2019 zur Kenntnis
genommen. Der Bericht steht im Sitzungsdienstprogramm zur Verfügung.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
|
Keine |
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Ertrag / Einzahlung |
|
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
Aufwand / Auszahlung |
€ |
|
|||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
|
|||||||
|
|
|||||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
Anmerkungen: