25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Südkirchen
und Aufstellung des Bebauungsplanes „Capeller Straße"
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bauen und Planung beschließt die beiliegenden Abwägungsvorschläge zu den
eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3
Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.
Der Ausschuss für
Bauen und Planung beschließt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur
25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes
„Capeller Straße“ durchführen zu lassen.
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 die Einleitung der
Verfahren zur 25 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des
Bebauungsplanes „Capeller Straße“ im Ortsteil Südkirchen beschlossen. Ziel der
Bauleitplanung ist die Ausweisung einer etwa 4 Hektar großen Wohnbaufläche zur
Errichtung von Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern und gegebenenfalls
sogenannten „Tiny Häusern“.
Inzwischen hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3
Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.10. bis einschließlich 25.11.2019
stattgefunden.
Im Rahmen dieser
Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 28.10.2019 zusätzlich eine
Informationsveranstaltung in der Grundschule Südkirchen statt. Eine
Zusammenfassung der Veranstaltung liegt der Sitzungsvorlage bei.
Auf Grundlage der
Anregungen aus dieser Informationsveranstaltung wird vorgeschlagen, die
Festsetzungen des Bereiches am angrenzenden Holtweg so zu verändern, dass eine
Firsthöhe von vorher 11,50 auf jetzt max. 9 Meter festgeschrieben und von
„zwingender Zweigeschossigkeit“ in „max. Zweigeschossigkeit“ geändert wird, um
eine nachbarverträgliche Bebauung zu ermöglichen.
Die beiliegenden
Abwägungstabellen enthalten alle Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung eingegangen sind und entsprechende Abwägungsvorschläge der
Verwaltung, wie mit der jeweiligen Stellungnahme umgegangen werden soll.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: