Betreff
Planungsangelegenheiten
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Südkirchen
und Aufstellung des Bebauungsplanes „Capeller Straße"
Vorlage
152/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Planung beschließt die beiliegenden Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.

 

Der Ausschuss für Bauen und Planung beschließt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ durchführen zu lassen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 16.05.2019 die Einleitung der Verfahren zur 25 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ im Ortsteil Südkirchen beschlossen. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung einer etwa 4 Hektar großen Wohnbaufläche zur Errichtung von Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern und gegebenenfalls sogenannten „Tiny Häusern“.

 

Inzwischen hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25.10. bis einschließlich 25.11.2019 stattgefunden.

 

Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 28.10.2019 zusätzlich eine Informationsveranstaltung in der Grundschule Südkirchen statt. Eine Zusammenfassung der Veranstaltung liegt der Sitzungsvorlage bei.

 

Auf Grundlage der Anregungen aus dieser Informationsveranstaltung wird vorgeschlagen, die Festsetzungen des Bereiches am angrenzenden Holtweg so zu verändern, dass eine Firsthöhe von vorher 11,50 auf jetzt max. 9 Meter festgeschrieben und von „zwingender Zweigeschossigkeit“ in „max. Zweigeschossigkeit“ geändert wird, um eine nachbarverträgliche Bebauung zu ermöglichen.

 

Die beiliegenden Abwägungstabellen enthalten alle Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind und entsprechende Abwägungsvorschläge der Verwaltung, wie mit der jeweiligen Stellungnahme umgegangen werden soll.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: