Betreff
Schulentwicklungsplanung
Fortschreibung bis 2029/30
Vorlage
146/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der im Gutachten genannte zusätzliche Raumbedarf für die Johann-Conrad-Schlaun-Schule wird dem Grunde nach anerkannt.

2.    Das Beteiligungsverfahren der Schulen zum Schulentwicklungsplan (Schulleitung und Schulkonferenz) sowie der Nachbarkommunen nach den Bestimmungen des Schulgesetzes ist einzuleiten.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Schule“ ein Lösungskonzept für die bauliche Erweiterung der Johann-Conrad-Schlaun-Schule zu erarbeiten.


Sachverhalt:

 

Die Gemeindeverwaltung hat durch das Beratungsbüro Thomaßen-Consult in Köln einen Schulentwicklungsplan für die Gemeinde Nordkirchen mit einem Ausblick bis zum Schuljahr 2029/30 erstellen lassen.

 

Dieser beinhaltet insbesondere die Prüfung einer ausreichenden räumlichen Versorgung unter Einbeziehung der zu erwartenden Schülerzahlen für die nächsten Jahre für die drei Grundschulstandorte und die Gesamtschule. Zeigen sich im Grundschulbereich sehr stabile Schülerzahlen über die nächsten Jahre, so sind in der Gesamtschule insbesondere im Sek-II-Bereich in den letzten Jahren ansteigende Schülerzahlen zu verzeichnen.

 

Schwerpunktmäßig wurde daher die räumliche Versorgung der Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule auf den Prüfstand gestellt.

 

Durch Inklusions- und Integrationsschüler werden z. B. Differenzierungsräume erforderlich, die bislang im Raumkonzept der Schule noch keine Berücksichtigung gefunden haben.

 

Auch durch die erfreulich stabile Schülerzahl in der Oberstufe sind die Unterrichtsräume im Sek. II deutlich zu klein und auch von der Anzahl her nicht mehr ausreichend. Auch hier ist es dringend erforderlich, die Raumsituation zu entzerren.

 

Der Sachverhalt wurde von Herrn Thomaßen in der Ratssitzung am 17.09.2019 ausführlich vorgestellt und erläutert. Der Schulentwicklungsplan war bereits Anlage zur Vorlage 103/2019 und ist in Session bei beiden Vorlagen hinterlegt.

 

Verwaltungsseitig sind erste denkbare Möglichkeiten skizziert worden, die in der Arbeitsgruppe am 30.10.2019 vorgestellt wurden. Weitere Entwicklungen daraus stehen aktuell noch aus.

 

Ohne über den Schulentwicklungsplan heute abschließend abzustimmen, sollte der Ausschuss und der Rat sich zum jetzigen Zeitpunkt dazu äußern, ob der im Gutachten aufgezeigte Raumbedarf anerkannt wird.

 

Der Medienentwicklungsplan wird separat behandelt.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

Je nach Beschlusslage und Erweiterungsmodell