Betreff
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
132/2019/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen. Die bestehende Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.

 

Die zugrunde liegende Kalkulation Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2020 wird angenommen und beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2020 steigen im Vergleich zu den Gebührensätzen 2019. Die Steigerung beruht auf den gestiegenen Kosten und gleichzeitig sinkenden Erlösen in der Kalkulation.

 

Das Gefäßvolumen ist um 52.520 l gestiegen auf insgesamt 4.149.080 l, dies entspricht einer Steigerung von 1,3 % und hängt mit den entstandenen Neubaugebieten zusammen. Die Summe der ansatzfähigen Kosten ist für das Jahr 2020 um 17.502 € (2,05 %) gestiegen. Die wesentlichen Kostensteigerungen sind

o    Erhöhung der Entsorgungsgebühr für den Bio/Grünabfall von 69 €/t auf 74,80 €/t

o    Kostensteigerung im Bereich des Wertstoffhofes

o    gestiegene Anzahl an Muldentransporten
(2017 – 207 Stück; 2018 – 223 Stück)

o    Mautgebühren seit Mitte 2019
(Lünen 12,50 €/Stück, Coesfeld 8 €/Stück)

 

Die gestiegenen Unternehmerkosten, die Kosten für den zusätzlichen Tag am Wertstoffhof und die Erhöhung der Grundgebühr des Kreises, die bereits im Jahr 2019 angefallen sind, konnten zunächst durch den vorhandenen Sonderposten aus den positiven Betriebsergebnissen der vergangenen Jahre aufgefangen werden. Dieser ist nun verbraucht, so dass auch diese Kosten die Gebührenkalkulation 2020 in voller Höhe belasten.

 

Die Erlössituation im Bereich der Abfallverwertung hat sich verschlechtert

-        Erhöhung des DSD-Anteils in der Papiertonne von 16,6 % auf 35 %, damit sinkt das Gesamtaufkommen der Papiererlöse deutlich

-        Papiererlöse sinken von 90 €/t auf 73 €/t

 

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 ergibt folgende Gebührensätze:

 

Gefäße

Größe

Gebühr

2019

Gebühr 2020

Restmüll

80 l

191,00 €

197,00 €

Restmüll

120 l

274,00 €

282,00 €

Restmüll

240 l

521,00 €

539,00 €

zusätzliche Gefäße

 

 

 

Biotonne

120 l

70,00 €

71,00 €

Biotonne

240 l

110,00 €

112,00 €

Papiertonne

120 l

19,00 €

19,00 €

Papiertonne

240 l

21,00 €

21,00 €

Familientonne

80 l

62,00 €

61,00 €

Familientonne

120 l

75,00 €

75,00 €

Familientonne

240 l

134,00 €

133,00 €

 

 

Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich von der Bioabfuhr zu befreien und erhalten einen Nachlass auf die Abfallentsorgungsgebühr i. H. v. 25 €.

 

Die aktuelle Abfallstatistik können Sie unter Statusbericht 2018 herunterladen oder Sie finden diese auf folgender Seite:

 www.wbc-coesfeld.de

  • Menü Abfallentsorgung

à  Abfallbilanz

  • Abfallstatistik 2017 des Kreises Coesfeld – Statusbericht 2018

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.