Betreff
Planungsangelegenheiten
5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet V" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
129/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ für den im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich.

 


Sachverhalt:

 

Die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ sind als Industriegebiet nach § 9 der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Industriegebiete dienen grundsätzlich ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind, das heißt, einen höheren Störungsgrad haben.

 

Im Bebauungsplan ist zusätzlich der Ausschluss von Einzelhandel festgesetzt.

 

Für die Grundstücke in dem gekennzeichneten Bereich gibt es zwei Grundstücksbewerber, die in ihren jeweiligen Betrieben einmal eine Werkstatt für Gartengeräte und einmal eine Werkstatt für Fahrradreparaturen betreiben wollen. Zusätzlich soll an den Betriebsstätten jedoch auch Einzelhandel mit Gartengeräten und Zubehör sowie mit Fahrrädern betrieben werden.

 

Beide Produktgruppen zählen nach der Produktliste zum Nordkirchener Einzelhandelskonzept nicht zu den Waren, die als zentrenrelevant eingestuft worden sind und müssen daher nicht zwingend im engeren Ortsbereich angeboten werden.

 

Da die Ansiedlung dieser beiden Betriebe nach Auffassung der Verwaltung an dieser Stelle im Industriegebiet sinnvoll ist, wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan in diesem Bereich so zu ändern, dass in der textlichen Festsetzung der Einzelhandel mit den erwähnten Produktgruppen am jeweiligen Ort, an dem die zugehörige Werkstatt betrieben wird, zulässig sein soll.

 

Mit der Industrie- und Handelskammer wurde Kontakt aufgenommen, um zu dieser Frage vorab eine Stellungnahme zu bekommen. Diese Stellungnahme wird bis zur Sitzung erwartet und dann inhaltlich bekannt gegeben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

3.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: