Beschlussvorschlag:
Je nach Beratung.
Sachverhalt:
In der Ausschusssitzung am 10.09.2019 hat der Ausschuss über drei Änderungspunkte zum Bebauungsplan „Große Feld III“ beraten und beschlossen, wobei der Antrag auf Festlegung der Vorgaben der Bauordnung 2018 in den Bebauungsplan abgelehnt wurde. Der Antragsteller hat die Anwendung der neuen Bauordnung vorgeschlagen, um sein Vorhaben, welches in dem Bereich des westlichsten Grundstückes des Plangebietes liegt, zu realisieren.
Der Architekt des Antragstellers hat in der Zwischenzeit die denkbaren Varianten für die an dieser Stelle geplanten drei Mehrfamilienhäuser skizzenhaft zu Papier gebracht und sieht gestalterische Nachteile für die gesamte Siedlung, wenn die angesprochenen Gebäude nach der jetzt vorgegebenen alten Bauordnung realisiert werden müssen. Der Antragsteller bittet daher weiterhin um eine Änderung des Bebauungsplanes in dem Sinne, dass die Regelungen der neuen Bauordnung zugrunde gelegt werden können.
In der Sitzung werden die Gestaltungsvarianten der geplanten Wohngebäude vorgestellt als Grundlage für die Entscheidung, ob diese Änderungspunkte noch in das Verfahren aufgenommen werden sollen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: