Beschlussvorschlag:
Je nach Beratung.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion vom 06.06.2019 hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2019 Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung/Verkehrsverlangsamung auf der Schloßstraße diskutiert und die Verwaltung beauftragt, Möglichkeiten zu erarbeiten, wie dies auf freiwilliger Basis möglichst erreicht werden kann.
Es verbleibt bei der grundsätzlichen Aussage, dass es straßenverkehrsrechtlich nicht möglich ist, auf der Schloßstraße eine verbindliche Tempo-30-Beschilderung zu erhalten. Die Schloßstraße ist im Straßengerüst des Ortsteiles Nordkirchen eine verkehrswichtige Straße, auf denen das Tempo grundsätzlich nicht reduziert sein soll. Sie ist in ihrer Bauweise nach dem Umbau mit einer reduzierten Fahrbahnbreite versehen und sie ist nach der Unfallstatistik der Polizei nicht mit besonderen Unfallschwerpunkten versehen.
Aus Sicht der Verwaltung muss es daher bei freiwilligen Appellen verbleiben. Daher kommt allenfalls die Aufstellung eines appellierenden Schildes nach der Ortseinfahrt in Frage im Sinne „Freiwillig 30 km/h“. Ob das vom Ausschuss gewünscht wird, sollte in dieser Sitzung diskutiert und entschieden werden.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: