Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt die Ausführungen zur Beteiligung
am LEADER-Wettbewerb zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
für die oben genannte Region mit den Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen,
Nordkirchen und Senden eine Kooperation zum Zwecke der Erarbeitung einer
lokalen Entwicklungsstrategie und der gemeinsamen Bewerbung als LEADER-Region
einzugehen.
Der Rat beschließt, den im Falle der erfolgreichen Wettbewerbsteilnahme
auf die eigene Kommune entfallenden Anteil der Kosten des Regionalmanagements
zu tragen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Nordkirchen beabsichtigt zusammen mit den oben genannten
Kommunen, sich am LEADER-Wettbewerb für die Förderperiode 2014 – 2020 zu
beteiligen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Ausschuss für Bauen und
Planung am 03.07.2014 gefasst.
LEADER wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und aus Landesmitteln finanziert. In
NRW ist LEADER Teil des Programms Ländlicher Raum NRW 2014 – 2020.
Mit LEADER können Projekte aus unterschiedlichen Themenfeldern mit
vielen verschiedenen Partnern entwickelt werden. Der Status als LEADER-Region,
der im Rahmen eines Wettbewerbs verliehen wird, sichert zum einen Fördermöglichkeiten
aus dem eigentlichen LEADER-Verfahren, erleichtert aber auch die Antragstellung
auf Förderung aus anderen Fördertöpfen.
Insgesamt betrachtet bietet die Bewerbung als LEADER-Region den
beteiligten Kommunen eine herausragende Gelegenheit zur Akquise geeigneter
Fördermittel für die Umsetzung geplanter Projekte, vor allem aber eine enorme
Chance für die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure aus allen Lebensbereichen
und deren Identifikation mit ihrer Heimatregion. Ländliche
Regionen, die nicht als LEADER-Region anerkannt sind, haben nur noch wenige
Möglichkeiten, außerhalb des LEADER-Verfahrens Fördermittel zu generieren.
Rahmenbedingungen:
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Es können voraussichtlich insgesamt 23 bis 24
Regionen in NRW gefördert werden.
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Es wird drei Größenklassen geben: kleine Region
über 40 000 EW, mittlere Region über
80 000 EW, große Region über 120 000 EW (unsere Region liegt bei etwa 70.000 Einwohnern).
·
Die LEADER-Förderung für diese Region wird sich auf
2,7 Mio. € belaufen, die Förderquote liegt bei bis zu 65 %.
·
Der entsprechende regionale öffentliche
Mindestanteil an der Gesamtfinanzierung beläuft sich auf insgesamt 250.000 €
für diese Größenklasse, bezogen auf die Umsetzungszeit von 2015 bis 2022 (acht
Jahre) und verteilt auf die beteiligten Kommunen. Die Übernahme dieses
Finanzierungsanteils muss zur Bewerbung von den Kommunen zugesichert werden.
Hier wären das etwa 8.000 € jährlich.
Inhaltliche Schwerpunkte für LEADER in NRW 2014 – 2020
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Ländliche Lebensqualität/Dorfentwicklung
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Daseinsvorsorge
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Prävention: Kinder und (junge) Familien stärken
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Nah-, Land-, Naturtourismus
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Gesundheit
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Mobilitätssicherung
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Energiewende und ländliche Wertschöpfung
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Fachkräftesicherung
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Ehrenamt stärken
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Kultur
Für die Bewerbung ist eine sogenannte Lokale Entwicklungsstrategie (LES)
zu erarbeiten. Daraus muss ersichtlich sein, dass der Prozess eine breite
Zustimmung seitens möglicher Projektträger erfährt. Von Beginn an muss deutlich
werden, dass die Entwicklung „bottom up“, das heißt von unten her aufgebaut,
erfolgt. Die LES muss
konsistent und schlüssig sein, d.h. sie muss eindeutige Bezüge zwischen Ziel,
Strategie, Maßnahmen und Projekten deutlich machen.
Qualitäts-/Auswahlkriterien
der LES
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Strategie- und Prozessqualität
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Pilotcharakter und Innovationsgehalt
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Grad der Nachhaltigkeit
Neu in der 2014 begonnenen Förderperiode ist, dass bereits die
Erarbeitung der LES aus LEADER-Mitteln gefördert wird. Unabhängig davon, ob die
Bewerberregion im Verfahren abschließend als LEADER-Region anerkannt wird, wird
die Erarbeitung der LES mit 65 % bzw. maximal 20.000 € im Rahmen eines
„Starter-Kit“ gefördert. Diese Schritte wurden bereits eingeleitet. Derzeit
wurden bereits erste Koordinierungstreffen mit den beteiligten Kommunen
durchgeführt.
Nach Anerkennung als LEADER-Region muss in der Region zwingend ein
Regionalmanagement eingerichtet werden, das die in der LES entwickelten
Maßnahmen und Projekte koordiniert und die Projektträger bei der Umsetzung und
finanziellen Abwicklung, bspw. bei der Akquise von Kofinanzierungsmitteln,
ihrer Projekte unterstützt. Auch die Weiterentwicklung der
Handlungsschwerpunkte, Unterstützung neuer Projektideen und die Motivation und
Zusammenführung neuer Akteure gehören zu den Aufgaben des Regionalmanagements.
Auch das Regionalmanagement wird aus LEADER zu 65 % gefördert.
Zusätzliche Kosten für die einzelnen Kommunen können durch die
Eigenanteile für mit kommunaler Beteiligung entwickelte Projekte entstehen.
Auch hier müssen wieder insgesamt 35 % aus der Region aufgebracht werden. Der
auf die Kommune entfallende Anteil richtet sich nach dem Umfang ihrer eigenen
Beteiligung an den im Einzelfall entwickelten Projekten und deren Kosten. Diese
sind dann gesondert zu beschließen.
Für eine gute und aussichtsreiche Bewerbung ist es notwendig, die breite
Unterstützung des Rates belegen zu können.
Am 27.10.2014 um 19:00 Uhr findet im Forum der Gesamtschule die
öffentliche Auftaktveranstaltung zur Gewinnung möglichst vieler Akteure statt.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
jährlich 8.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Zuzüglich der Kosten für später zu
beschließende Maßnahmen.
Anmerkungen: