Betreff
Bewerbung der Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden als LEADER-Region, Arbeitstitel „Kleeblatt“
Vorlage
104/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt die Ausführungen zur Beteiligung am LEADER-Wettbewerb zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

für die oben genannte Region mit den Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen und Senden eine Kooperation zum Zwecke der Erarbeitung einer lokalen Entwicklungsstrategie und der gemeinsamen Bewerbung als LEADER-Region einzugehen.

 

Der Rat beschließt, den im Falle der erfolgreichen Wettbewerbsteilnahme auf die eigene Kommune entfallenden Anteil der Kosten des Regionalmanagements zu tragen.

 


Sachverhalt

 

Die Gemeinde Nordkirchen beabsichtigt zusammen mit den oben genannten Kommunen, sich am LEADER-Wettbewerb für die Förderperiode 2014 – 2020 zu beteiligen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Ausschuss für Bauen und Planung am 03.07.2014 gefasst.

 

LEADER wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) und aus Landesmitteln finanziert. In NRW ist LEADER Teil des Programms Ländlicher Raum NRW 2014 – 2020.

 

Mit LEADER können Projekte aus unterschiedlichen Themenfeldern mit vielen verschiedenen Partnern entwickelt werden. Der Status als LEADER-Region, der im Rahmen eines Wettbewerbs verliehen wird, sichert zum einen Fördermöglichkeiten aus dem eigentlichen LEADER-Verfahren, erleichtert aber auch die Antragstellung auf Förderung aus anderen Fördertöpfen.

 

Insgesamt betrachtet bietet die Bewerbung als LEADER-Region den beteiligten Kommunen eine herausragende Gelegenheit zur Akquise geeigneter Fördermittel für die Umsetzung geplanter Projekte, vor allem aber eine enorme Chance für die Zusammenarbeit verschiedenster Akteure aus allen Lebensbereichen und deren Identifikation mit ihrer Heimatregion. Ländliche Regionen, die nicht als LEADER-Region anerkannt sind, haben nur noch wenige Möglichkeiten, außerhalb des LEADER-Verfahrens Fördermittel zu generieren.

 

Rahmenbedingungen:

 

·         Es können voraussichtlich insgesamt 23 bis 24 Regionen in NRW gefördert werden.

·         Es wird drei Größenklassen geben: kleine Region über 40 000 EW, mittlere Region über
80 000 EW, große Region über 120 000 EW (unsere Region liegt bei etwa 70.000 Einwohnern).

·         Die LEADER-Förderung für diese Region wird sich auf 2,7 Mio. € belaufen, die Förderquote liegt bei bis zu 65 %.

·         Der entsprechende regionale öffentliche Mindestanteil an der Gesamtfinanzierung beläuft sich auf insgesamt 250.000 € für diese Größenklasse, bezogen auf die Umsetzungszeit von 2015 bis 2022 (acht Jahre) und verteilt auf die beteiligten Kommunen. Die Übernahme dieses Finanzierungsanteils muss zur Bewerbung von den Kommunen zugesichert werden. Hier wären das etwa 8.000 € jährlich.

 

Inhaltliche Schwerpunkte für LEADER in NRW 2014 – 2020

 

·         Ländliche Lebensqualität/Dorfentwicklung

·         Daseinsvorsorge

·         Prävention: Kinder und (junge) Familien stärken

·         Nah-, Land-, Naturtourismus

·         Gesundheit

·         Mobilitätssicherung

·         Energiewende und ländliche Wertschöpfung

·         Fachkräftesicherung

·         Ehrenamt stärken

·         Kultur

 

Für die Bewerbung ist eine sogenannte Lokale Entwicklungsstrategie (LES) zu erarbeiten. Daraus muss ersichtlich sein, dass der Prozess eine breite Zustimmung seitens möglicher Projektträger erfährt. Von Beginn an muss deutlich werden, dass die Entwicklung „bottom up“, das heißt von unten her aufgebaut, erfolgt. Die LES muss konsistent und schlüssig sein, d.h. sie muss eindeutige Bezüge zwischen Ziel, Strategie, Maßnahmen und Projekten deutlich machen.

 

Qualitäts-/Auswahlkriterien der LES

·         Strategie- und Prozessqualität

·         Pilotcharakter und Innovationsgehalt

·         Grad der Nachhaltigkeit

 

Neu in der 2014 begonnenen Förderperiode ist, dass bereits die Erarbeitung der LES aus LEADER-Mitteln gefördert wird. Unabhängig davon, ob die Bewerberregion im Verfahren abschließend als LEADER-Region anerkannt wird, wird die Erarbeitung der LES mit 65 % bzw. maximal 20.000 € im Rahmen eines „Starter-Kit“ gefördert. Diese Schritte wurden bereits eingeleitet. Derzeit wurden bereits erste Koordinierungstreffen mit den beteiligten Kommunen durchgeführt.

 

Nach Anerkennung als LEADER-Region muss in der Region zwingend ein Regionalmanagement eingerichtet werden, das die in der LES entwickelten Maßnahmen und Projekte koordiniert und die Projektträger bei der Umsetzung und finanziellen Abwicklung, bspw. bei der Akquise von Kofinanzierungsmitteln, ihrer Projekte unterstützt. Auch die Weiterentwicklung der Handlungsschwerpunkte, Unterstützung neuer Projektideen und die Motivation und Zusammenführung neuer Akteure gehören zu den Aufgaben des Regionalmanagements. Auch das Regionalmanagement wird aus LEADER zu 65 % gefördert.

 

Zusätzliche Kosten für die einzelnen Kommunen können durch die Eigenanteile für mit kommunaler Beteiligung entwickelte Projekte entstehen. Auch hier müssen wieder insgesamt 35 % aus der Region aufgebracht werden. Der auf die Kommune entfallende Anteil richtet sich nach dem Umfang ihrer eigenen Beteiligung an den im Einzelfall entwickelten Projekten und deren Kosten. Diese sind dann gesondert zu beschließen.

 

Für eine gute und aussichtsreiche Bewerbung ist es notwendig, die breite Unterstützung des Rates belegen zu können.

 

Am 27.10.2014 um 19:00 Uhr findet im Forum der Gesamtschule die öffentliche Auftaktveranstaltung zur Gewinnung möglichst vieler Akteure statt.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

jährlich 8.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Zuzüglich der Kosten für später zu beschließende Maßnahmen.

 

Anmerkungen: