Betreff
Schulentwicklungsplanung
Regionale Abstimmung zum Schulentwicklungsplan des Kreises Coesfeld im Bereich Förderschulen
Vorlage
097/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.)       Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt den Schulentwicklungsplan zur Kenntnis.


2.)       Der Rat der Gemeinde Nordkirchen bemängelt insbesondere folgende Punkte:

·           Er bedauert, dass die Schulentwicklungsplanung des Kreises Coesfeld zu einem Zeitpunkt in Auftrag gegeben wurde, als mit der Neuorganisation der Förderschulstandorte bereits Fakten geschaffen waren.

·           Er hält die Fahrzeiten insgesamt für zu lang und nicht kindgerecht und fordert daher, dass für  Grundschüler der Gemeinde Nordkirchen, die aufgrund Ihres Förderbedarfes zukünftig die Stever-Schule in Nottuln besuchen, eine Fahrzeit von unter 60 Minuten pro Strecke garantiert wird.

·           Er fordert eine jährliche Evaluation zu der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Coesfeld bezüglich der Beschulung an Förderschulen sowie im Gemeinsamen Lernen an Regelschulen und einen Austausch mit einer Option zur Nachsteuerung hierüber mit den kreisangehörigen Städten und Kommunen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Kreis Coesfeld hat im Januar 2019 einen Schulentwicklungsplan für die Förderschulen mit den Förderbedarfen Lernen (LE), emotionale und soziale Entwicklung (ESE) sowie Sprache (SQ) in Auftrag gegeben.

 

Das Planungsbüro hat mit Beteiligung vieler Externer (kreisangehörige Städte und Gemeinden, Förderschulleiter sowie einer dafür eingerichteten Begleitgruppe) den Schulentwicklungsplan erstellt, der am 20.08.19 der Gemeinde Nordkirchen übersandt wurde.

 

Von den Südkreiskommunen wird nach wie vor das Verfahren kritisiert, dass zunächst die Standortentscheidung für Nottuln getroffen und erst danach der Schulentwicklungsplan mit entsprechenden Vorgaben in Auftrag gegeben wurde.

 

Möglicherweise wäre eine Nord-Südkreislösung im Förderschulbereich darstellbar und eine deutlich bessere Lösung gewesen, zumindest unter dem Aspekt der Schulortnähe.

 

Die Kommunen wurden um Stellungnahme bis zum 01.10.2019 gebeten, die Beschlussfassung ist im Kreistag am 11.12.2019 vorgesehen.

 

Möglicherweise wird mit den Südkreiskommunen bis zum 01.10.2019 noch ein Abstimmungsgespräch stattfinden mit der Zielsetzung, eine einheitliche Stellungnahme zu formulieren.

 

Erklärte Ziele des Kreises Coesfeld und damit Arbeitsgrundlage des Gutachters war

 

·           die Beibehaltung der bestehenden Förderschulstandorte (Bestandssicherung Coesfeld, Dülmen und Nottuln),

·           eine nach Förderschwerpunkten getrennte Beschulung, solange wie es die Schülerzahlen zulassen und

·           die Prüfung, wie die Schülerinnen und Schüler unter dem Aspekt der Wohnortnähe optimal beschult werden können.

·           Dabei waren auch Optionen zu prüfen, die kreisübergreifend eine Lösung darstellen könnten.

·           Die Option der Bildung von Teilstandorten war ebenfalls ein Prüfaspekt.

 

Betrachtet wurden weiterhin die Förderquoten an den jeweiligen Förderschulen sowie die Inklusionsquoten an den Regelschulen.

 

Die Förderquoten (Schüler an Förderschulen) haben sich lt. Gutachter in den letzten Jahren im Kreis Coesfeld relativ stabil gehalten und liegen annähernd am Landesdurchschnitt. Ähnlich verhält es sich mit den Inklusionsquoten, lediglich der Förderschwerpunkt Sprache liegt mit rund 15 % deutlich unterhalb des Landesdurchschnitts von rund 30 %.

 

Für Nordkirchen wird die Aussage getroffen, dass die Entwicklung der Inklusionsanteile in den letzten Jahren in der Primar- und Sekundarstufe I angestiegen ist. Die Zahlen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt, bei den Zahlen in Klammern handelt es sich um durchschnittliche Zahlen des Kreises Coesfeld gesamt:

 

 

2013

2018

Primarstufe Nordkirchen

1,5 % (3,0)

4,6 % (2,3)

Sek. I Nordkirchen

0,1 % (1,4)

2,0 % (2,8)

 

 

Die Entfernung zu den Schulstandorten ist für Eltern ein wichtiges Entscheidungskriterium. Daher wurden alle Kommunen des Kreises Coesfeld daraufhin überprüft, ob durch eine Nutzung von Schulen in Nachbarkreisen eventuell Schulwege verbessert werden könnten.

 

Im Ergebnis sind die Kreise Borken, Steinfurt, Recklinghausen und Warendorf sowie die Städte Münster und Hamm aufgrund von längeren Wegezeiten keine Alternative.

 

Lediglich der Kreis Unna ist mit dem Schulstandort Förderzentrum Nord in Selm-Bork insbesondere für Olfen und Nordkirchen interessant. Dort werden die Förderschwerpunkte LE und ESE in der Sekundarstufe I beschult.

 

Auch innerhalb des Kreises Coesfeld wurden die Strecken zu einem möglichen Schulstandort mit Vorgabe von einem 30 Minuten Fahrzeit –Radius überprüft. Die Übersicht ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

 

Der Standort Dülmen

deckt bis auf Rosendahl und Nordkirchen das gesamte Kreisgebiet ab.

Der Standort Lüdinghausen

deckt den Südkreis sehr gut ab, ebenso die angrenzenden Nachbarkommunen außerhalb des Kreisgebietes. Der Nordkreis ist bis auf einen Teil des Gebietes von Nottuln nicht in 30 Minuten zu erreichen.

Der Standort Nottuln

deckt den Nordkreis sehr gut ab. Auch große Teile des Südkreises liegen im 30-Minuten-Radius. Nordkirchen und Olfen liegen außerhalb, Lüdinghausen teilweise innerhalb des 30-Minuten-Radius.

Der Standort Selm-Bork (Teilstandort)

deckt weite Teile des Südkreises ab. Olfen und Nordkirchen liegen im 20 Minuten Radius.

 

 

In der Praxis sehen die echten Fahrzeiten aufgrund der noch hinzukommenden Einstiegszeiten der Schüler allerdings etwas anders aus:

 

Planung mit der Annahme, dass Olfen und Nordkirchen nach Selm fahren

 

Linie

 

 

Kilo-meter

Fahr-

zeit

Einstiegs-

zeit

Gesamt

je

Strecke

Ort/Ortsteile mit Anzahl der Schüler und Schülerinnen

24,6

39

21

60

Coesfeld, Lette, Darup

27,3

42

18

60

Dernekamp, Dülmen, Rorup

3a

34,0

45

12

57

Lüdinghausen, Seppenrade, Daldrup, 1Buldern

4a

30,4

44

15

59

Lüdinghausen, Berenbrock

41,4

37

9

46

Herbern

40,0

43

15

58

Ascheberg

7a

37,3

47

6

53

Mersch, Davensberg, Ottmarsbocholt

7b

22,0

32

6

38

Ottmarsbocholt, Senden

28,9

42

15

57

Senden, Schölling, Wierling, Bösensell

29,9

44

15

59

Osterwick, Darfeld, Billerbeck, Lasbeck, Stevern

 

 

Auch die Option eines Teilstandortes wurde überprüft. Dafür wurde die Mindestgrößenverordnung, gültig ab 01.08.2019, bei den Berechnungen zugrunde gelegt. Hier ist das Beratungsbüro zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schülerzahlen für den Förderschwerpunkt ESE nicht ausreichen, um einen Teilstandort zu gründen.

 

Im Ergebnis bewertet der Gutachter die Förderschulsituation im Kreis Coesfeld so, dass durch die Kooperation mit dem Nachbarkreis Unna alle Orte des Kreises Coesfeld mit erreichbaren Schulen versorgt sind, die die Förderbedarfe Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache unterrichten.

 

Allerdings enthält der SEP keine Aussagen darüber, an welchem Schulstandort Grundschüler der Gemeinde Nordkirchen beschult werden können, wenn der Förderbedarf ESE vorliegt. Da das Förderzentrum Nord nur für Sek. I – Schüler vorgesehen ist, müssten zwangsläufig auch Nordkirchener Grundschüler am neuen Standort in Nottuln beschult werden müssen.

 

Das ist natürlich eine offensichtliche Schlechterstellung im Vergleich zur vorherigen Situation, als die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen noch in Betrieb war. An dieser Stelle sollte aus Sicht der Verwaltung daher die deutliche Forderung formuliert werden, dass die Fahrzeit deutlich unter 60 Minuten pro Strecke liegen muss, soweit ein Schüler aus der Gemeinde Nordkirchen aufgrund seines Förderbedarfes die Stever-Schule in Nottuln besuchen wird.

 

Aufgrund der neuen Förderschulsituation im Kreis Coesfeld ist es aus Sicht der Verwaltung ebenfalls erforderlich, jeweils nach Ablauf eines Schuljahres zu evaluieren, die Städte und Kommunen zu informieren und bei erkennbaren Bedarfen oder Versorgungslücken nachzusteuern.

 

Der vollständige Text des Schulentwicklungsplanes ist im Sitzungsdienstprogramm hinterlegt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: