Betreff
Schulentwicklungsplanung
Regionale Abstimmung zum fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan der Stadt Selm
Vorlage
095/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt den fortgeschriebenen Schulentwicklungsplan der Stadt Selm zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Selm hat die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP)  von 2019/20 bis 2024/25  übersandt und im Rahmen des schulrechtlich vorgesehenen Beteiligungsverfahrens nach § 80 SchulG NRW um Stellungnahme der Gemeinde Nordkirchen gebeten.

 

Der SEP soll im zuständigen Ausschuss der Stadt Selm am 23.09.19 beraten werden.

 

Inhaltsschwerpunkt des SEP sind Feststellungen des Raumbedarfs und ggfls. bauliche Veränderungen zur räumlichen Erweiterung von Schulstandorten.

 

Schulorganisatorische Maßnahmen, die eine Veränderung der Schullandschaft, also des Schulangebotes mit sich führen, können aus dem SEP nicht abgeleitet werden und sind lt. Aussage der Stadt Selm auch nicht beabsichtigt.

 

Im SEP sind folgende Kernaussagen enthalten:

 

·                Die Schülerzahlen in der Primarstufe werden sich von derzeit 939 Kinder langfristig auf rund 1.000 Schüler stabilisieren.

 

·                Bei den Übergängen aus den Grundschulen in die weiterführenden Schulen zeigt sich die Entwicklung der in 2014 neu gegründeten Sekundarschule. Trotz rückläufiger Schulanmeldungen von 107 Schülerinnen und Schüler (SuS) in 2014 auf 89 SuS in 2018 ist die Sekundarschule damit durchgängig 4-zügig.



Zur Erinnerung: Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hatte in 2013 bei Neugründung der Sekundarschule den regionalen Konsens zur Errichtung einer 4-zügigen Schule nicht erteilt, sondern hatte nur einer 3-Zügigkeit zugestimmt.

 

·                Weiterhin aufgeführt sind die Schulwahl und die Pendlerbewegungen der Schüler. Die Verbund-Grundschule Bork und Cappenberg wählt mit durchschnittlich 21 % die Gesamtschule in Nordkirchen. Der Anteil der Ludgeri-Grundschule beträgt 13 %, von der Overberg-Grundschule wählen durchschnittlich 4 % die Gesamtschule Nordkirchen als weiterführende Schule.

 

·                Die Schülerströme von Nordkirchen nach Selm betragen zum Gymnasium 1 %, zur Sekundarschule ebenfalls 1 %.

 

·                Insgesamt ist die Schülerzahl in der Sekundarstufe I in der Stadt Selm vom Schuljahr 2013/14 bis zum Schuljahr 2018/19 von 1.373 Schülern in 54 Klassen auf 1.099 Kinder in 43 Klassen gesunken. Bis zum Schuljahr 2024/25 soll sie nun lt. SEP auf 1.133 Schüler in 43 Klassen wieder ansteigen.



Im SEP sind folgende Handlungsempfehlungen enthalten:

 

·                Für die Grundschulen Auf den Äckern und Ludgeri gibt es keine schulrechtlich relevanten Änderungen.

·                Die Grundschule Overberg wird an Schülerzahlen hinzugewinnen. Die Schule wird auf eine volle 4-Zügigkeit anwachsen und bereits Mitte der 2020-er in einigen Fällen 5 parallele Jahrgangsklassen einschulen. Dafür ist das Schulgebäude nicht ausgelegt. Ein Anbau für rund einen parallelen Zug wird empfohlen.

·                Bzgl. einer erforderlichen Mensa wird die gemeinsame Nutzung der Mensa im nahe gelegenen Gymnasium empfohlen mit entsprechendem bedarfsgerechtem Ausbau. Die Doppelnutzung der Mensa würde eine stärkere Zusammenarbeit der beiden Schulen ermöglichen und evtl. höhere Übergangsquoten aus dieser Grundschule zur Folge haben.

·                Das Gymnasium hat ausreichend Platz für G 9. Die Schule ist mittelfristig 3-zügig zu sehen und hätte selbst bei einer 4-Zügigkeit noch ausreichend räumliche Kapazitäten.

·                Die Sekundarschule wird voll 4-zügig. Das bestehende Gebäude ist dafür nicht vollkommen ausreichend. Der Schule fehlen nötige Differenzierungsräume. Zwei kleinere Anbaumaßnahmen sowie Umnutzungen im Bestand werden hier der Stadt Selm vom Schulentwicklungsplaner vorgeschlagen.

 

 

Der vollständige Text des Schulentwicklungsplanes ist im Sitzungsdienstprogramm hinterlegt.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: