Betreff
Errichtung und Betrieb einer Kindertagesstätte in Nordkirchen
Vorlage
088/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Kindergartenbedarfsplanung des Kreises Coesfeld im Ortsteil Nordkirchen ab dem Kindergartenjahr 2020/21 eine weitere Kindertageseinrichtung mit 3 Gruppen erforderlich wird.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf einem noch zu suchenden Grundstück das notwendige Gebäude in Form eines später als Wohnhaus nutzbaren Gebäudes unter potentiellen Investoren auszuloben und hierzu ein entsprechendes Verfahren durchzuführen. Sofern erforderlich, ist ein Bebauungsplan aufzustellen bzw. ein Änderungsverfahren hierzu durchzuführen.

 

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Interesse an der Trägerschaft dieser Kindertagesstätte bei möglichen Betreibern abzufragen.


Sachverhalt:

 

Das Kreisjugendamt hat der Verwaltung in einem Gespräch am 22.07.2019 die aktualisierte Kindergartenbedarfsplanung für Nordkirchen vorgestellt mit folgendem Ergebnis zum Sommer 2020:

 

Im Ortsteil Capelle besteht kein weiterer Bedarf an Einrichtungen bzw. Betreuungsgruppen, es besteht aber eine hohe Auslastung der bestehenden Einrichtung.

 

Ob das geplante Baugebiet „Wohr“ hier eine Veränderung bringt, kann momentan noch nicht gesagt werden.

 

Im Ortsteil Südkirchen wird trotz der neuen 4-Gruppen-Einrichtung an der Oberstraße das Provisorium Holtweg 4 weiter betrieben werden müssen. Die Nutzung des Wohngebäudes im Baugebiet „Auf dem Hegekamp“ wird aufgegeben. Die Gruppen ziehen in den neuen Kindergarten.

 

Im Ortsteil Nordkirchen besteht ein weiterer Bedarf an einer 3-Gruppen-Einrichtung.

 

Die Ursache liegt neben der erfreulicherweise höheren Geburtenzahl insbesondere auch an einem Zuzug von jungen Familien und in dem veränderten Anmeldeverhalten der Eltern. Dies belegt auch die vom Kreisjugendamt ermittelte Anmeldequote. Bei den Einjährigen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um fast 12 % und bei den Zweijährigen um fast 10 % gestiegen.

 

Weitere Entwicklungen und Details werden in der Sitzung von einem Vertreter des Kreisjugendamtes vorgestellt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, auch für diese Einrichtung eine Investorenauslobung durchzuführen, da die Gemeinde nicht selbst als Bauherr auftreten sollte.

 

Folgekosten entstehen, wie bei den anderen Einrichtungen, mindestens durch die Übernahme der Trägeranteile an den laufenden Betriebskosten.

 

Es bleibt aber die Unsicherheit, wie lange die Geburtenzahlen und die entsprechenden Anmeldezahlen zu den Kindertagesstätten dieses hohe Niveau haben werden.

 

Darüber hinaus bestehen aber gerade bei den Neubaumaßnahmen Zusagen an die Investoren, zumindest für eine Gesamtlaufzeit von 20 Jahren die Miete zahlen zu müssen, selbst wenn die entsprechende Einrichtung nur noch teilweise genutzt werden sollte.

 

Um dieses Risiko zu minimieren und eine Folgenutzung bei vorzeitiger Aufgabe zu erleichtern, sollte nach der Vorstellung der Verwaltung in der jetzt folgenden Auslobung ein Gebäude in Massivbauweise gefordert werden, welches sich leicht zu einem Wohnhaus umwandeln lässt. Entsprechende Beispiele gibt es in Nachbarorten.

 

Die Verwaltung prüft zurzeit mögliche Standorte für die neue Einrichtung und wird hier in der Sitzung Alternativen vorstellen. Es handelt sich um Grundstücke im Privateigentum, sodass hier sowohl Grundstücksfragen zu klären sind als auch die planungsrechtlichen Grundlagen noch geschaffen werden müssen.

 

Im Sinne einer Trägervielfalt schlägt die Verwaltung vor, eine Abfrage unter potentiellen Betreibern durchzuführen, ob die Bereitschaft zur Trägerschaft der neuen Einrichtung besteht.

 

In einem Interessenbekundungsverfahren sollen sowohl bereits in der Gemeinde Nordkirchen vertretene Träger als auch weitere Wohlfahrtsverbände und andere Interessenten angeschrieben und über die geplante Einrichtung unterrichtet werden. In ihrer Bewerbung sollten sie Angaben zum Konzept, zu möglichen Schwerpunkten ihrer Arbeit und zu besonderen Angeboten sowie geplanten Öffnungszeiten machen.

 

Sollten sich mehrere Interessenten melden, würden diese gebeten werden, nach einer entsprechenden Vorauswahl, sich und ihr Konzept im FSSKA vorzustellen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: