Betreff
Planungsangelegenheiten
Aufstellung des Bebauungsplanes "Dorfpark Capelle", Ortsteil Capelle
Vorlage
101/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt den Vorentwurf eines Bebauungsplanes „Dorfpark Capelle“ zur Kenntnis.


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 03.04.2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Dorfpark Capelle“ beschlossen.

 

Der Bebauungsplan soll die bauliche Entwicklung und Modernisierung des Bereiches des Dorfparkes als zentraler Freiraum im Ort Capelle unterstützen. Er schafft nach seiner Rechtskraft die rechtliche Grundlage für neue Gebäude am bzw. im Dorfpark, für eine bauliche Verdichtung und die gleichzeitige Begrenzung baulicher Nachverdichtung in den angrenzenden Wohnbereichen. Darüber hinaus stellt er dar, in welcher Weise die Gemeinde sich andere Maßnahmen, z. B. auf Dauer die Öffnung der Verrohrung des Capeller Baches, in diesem Bereich vorstellt.

 

Damit unterstützt er auch die Überlegungen, die im Rahmen des Regionale-Projektes „WasserWege SteverLeben – Vom Dach in den Bach“ für das Umfeld des Dorfparkes angestellt wurden.

 

In dieser Sitzung wird ein erster Vorentwurf des Bebauungsplanes vorgestellt und erläutert werden. Dieser Vorentwurf steht anschließend den Fraktionen und allen an der Ortsentwicklung von Capelle interessierten Personen und Vereinen zur Verfügung zur inhaltlichen Diskussion.

 

In der nächsten Sitzung des Ausschusses sollte dann über ergänzende Vorschläge gesprochen werden, die in den Vorentwurf aufgenommen werden können. Danach folgen die Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung im Bebauungsplanaufstellungsverfahren.

 

Der beiliegende Übersichtsplan zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfpark Capelle“.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung 2015

32.300

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch