Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
064/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt nach Vorstellung und Beratung den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nordkirchen in der Fassung vom 19. April 2019.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu entwickeln.

 


Sachverhalt:

 

Seit jeher sind die Gemeinden als Träger des Brandschutzes und der Hilfeleistung verpflichtet, den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen zu unterhalten.

 

Als Grundlage für die gemeindliche Planung dient nach § 3 Absatz 3 des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes NRW (BHKG) ein Brandschutzbedarfsplan, der unter Beteiligung der Feuerwehren aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle 5 Jahre fortzuschreiben ist.

 

Ein Brandschutzbedarfsplan muss auf der Grundlage des örtlichen Gefahrenpotentials durch Beschluss des Gemeinderates das politisch gewollte und verantwortete Sicherheitsniveau in einer Gemeinde dokumentieren.

 

Brandschutzbedarfspläne enthalten deshalb

 

-           eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Gefahrenpotenzial),

 

-           eine Festlegung der gewünschten Qualität von der Feuerwehr zu erbringender Leistungen (Schutzziel),

 

-           eine Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der Mittel ( (IST-Struktur und SOLL-Konzept).

 

Als Anlage erhalten Sie den von der Firma SAVEPLAN, Inhaber Dipl.-Ing. Jochen Siepe, erstellten Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Nordkirchen.

 

Der vorliegende Bedarfsplan schreibt inhaltlich den Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nordkirchen von 2004 fort.

 

Während der Aufstellungsphase (Dezember 2017 bis April 2019) wurden die Zwischenergebnisse in einer aus Vertretern der Verwaltung, Leitung der Feuerwehr sowie Herrn Siepe zusammengesetzten Projektgruppe besprochen.

 

Die Empfehlungen des Brandschutzbedarfsplanes sollen in Absprache mit der Feuerwehr sukzessive in den nächsten Jahren umgesetzt werden.

 

Herr Siepe von SAVEPLAN wird in der Sitzung die wesentliche Planinhalte vorstellen, erläutern und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

Höhe noch nicht feststehend

 

 

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist vollständig im Sitzungsdienstprogramm eingestellt. Möchte jemand diesen in ausgedruckter Form zur Verfügung gestellt haben, wende er sich an

Herrn Markus Lücke

Tel. 917-131, E-Mail markus.luecke@gemeinde.nordkirchen.de