Betreff
Profilschule Ascheberg
Vorlage
057/2010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.      Das Benehmen zum regionalen Konsens zur Errichtung der Profilschule Ascheberg wird hergestellt.

2.      Eine Kooperation mit der Gemeinde Ascheberg wird dem Grunde nach befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Ascheberg Kooperationsgespräche zu führen und ggfls. eine entsprechende Vereinbarung zu erarbeiten.

 

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde Ascheberg hat beschlossen, als Schulversuch die „Profilschule Ascheberg“ als neues Bildungsangebot der Sekundarstufe I (Gemeinschaftsschule) zu entwickeln.

 

Das „Pädagogische Konzept der Profilschule Ascheberg“ (Stand April 2009) sieht vor, dass dort alle SchülerInnen zu allen Abschlussformen der Sekundarstufe I geführt werden können. Die SchülerInnen der 5. bis 8. Klasse werden in Klassenverbänden im Ortsteil Ascheberg mit begabungsgerechten Profilangeboten gemeinsam beschult. Der gemeinsame Unterricht im Klassenverband wird in Herbern für die Klassen 9 und 10 fortgeführt. Am Ende der Klasse 10 finden zentrale Abschlussprüfungen des Landes NRW mit der Vergabe entsprechender Abschlüsse und Berechtigungen statt. Je nach Abschluss ist der Übergang in eine auswärtige gymnasiale Oberstufe möglich. Dafür wird ein Kooperationspartner erforderlich werden, da der Sekundarbereich II in Ascheberg nicht angeboten wird. Denkbar ist eine Kooperation mit einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg aus den Nachbargemeinden, auch mehrere Kooperationspartner sind zulässig.

 

Im August 2010 hat die Gemeinde Ascheberg mitgeteilt, dass die Schulministerin Frau Löhrmann zugesagt habe, in Ascheberg die „Profilschule Ascheberg“ als erste Gemeinschaftsschule in NRW ab dem Schuljahr 2011/12 auf den Weg zu bringen. Dies sei jedoch an die Bedingung geknüpft, dass zum einen keine Existenzen von Schulen der Nachbarorte gefährdet würden und zum anderen ein sicherer Kooperationspartner für die Oberstufe genannt werden könne. 

 

Laut Eckpunktepapier des Städte- und Gemeindebundes besteht u. a. eine Verpflichtung des Schulträgers, hier der Gemeinde Ascheberg, zur überregionalen Abstimmung der Schulentwicklungsplanung, auch im Hinblick auf eine mögliche Bestandsgefährdung. Es wird ein regionaler Konsens im Sinne einer Benehmensherstellung gefordert. Voraussetzung für eine Benehmensherstellung ist, dass eine Nachbarschule nicht im Bestand gefährdet ist.  Die Bezirksregierung Münster definiert die Bestandsgefährdung einer Schule dahingehend, dass die geforderte Mindestzügigkeit einer Nachbarschule für die Dauer von 5 Jahren durch die Gründung einer Gemeinschaftsschule nicht gefährdet sein darf, d. h., an der Gesamtschule müsste die Anmeldezahl jährlich unter 120 Kinder liegen. Die nachfolgende Tabelle (Zahlen aus den letzten 3 Schuljahren) zeigt, dass eine solche Bestandsgefährdung mittelfristig nicht vorliegen wird. Selbst wenn kein Kind aus der Gemeinde Ascheberg mehr in Nordkirchen die Gesamtschule besuchen würde, wäre rein rechnerisch eine Gefährdung nicht gegeben.

 

Nach Angabe der Gemeinde Ascheberg soll an der Profilschule die durchschnittliche Schülerzahlgröße je Jahrgangsstufe 96 SchülerInnen betragen. Entsprechend des bisherigen Anmeldeverhaltens würden 72 SchülerInnen aus der Gemeinde Ascheberg die weiterführende Schule am Ort besuchen. Somit würden zusätzlich 24 SchülerInnen dazukommen müssen. Orientiert an dem Schulwahlverhalten der Eltern im Schuljahr 2009/2010 würde dies laut der Gemeinde Ascheberg zur Folge haben, dass rechnerisch insgesamt bis zu 6 SchülerInnen weniger aus der Gemeinde Ascheberg die Johann-Conrad-Schlaun-Schule Nordkirchen besuchen würden.

 

Eventuell geringere Anmeldungen aus  Ascheberg/Herbern/Davensberg für die Sekundarstufe I werden aufgrund der insgesamt hohen Anmeldezahl zu verkraften sein (insgesamt 242 Anmeldungen zum Schuljahr 2010/2011, davon 52 aus der Gemeinde Ascheberg, 28 wurden aufgenommen; zurzeit insgesamt 172 SchülerInnen aus der Gemeinde Ascheberg in den Jahrgängen 5 bis 13).

 

Andererseits würden geringere Anmeldezahlen aus einem Nachbarort die Chance für Nordkirchener Kinder erhöhen, an der eigenen Schule aufgenommen zu werden.

 

 

Anmeldungen nach Wohnorten:

 

Wohnorte

Schuljahr 2008/2009

Schuljahr 2009/2010

Schuljahr 2010/2011

Nordkirchen

30

 

21

 

33

 

Südkirchen

3

 

9

 

14

 

Capelle

10

 

13

 

14

 

Werne

44

 

38

 

49

 

Selm

17

 

23

 

24

 

Bork

17

 

8

 

15

 

Cappenberg

9

 

8

 

10

 

Ascheberg

24

 

24

 

21

 

Herbern

29

 

17

 

24

 

Davensberg

2

 

4

 

7

 

Lüdinghausen

35

 

45

 

28

 

Ottmarsbocholt

9

 

5

 

2

 

Sonstige

3

 

 

 

1

 

 

232

 

215

 

242

 

 

Aufnahmen nach Wohnorten:

 

Wohnorte

Schuljahr 2008/2009

Schuljahr 2009/2010

Schuljahr 2010/2011

Nordkirchen

23

 

17

 

25

 

Südkirchen

4

 

5

 

8

 

Capelle

3

 

9

 

8

 

Werne

20

 

19

 

20

 

Selm

7

 

13

 

10

 

Bork

5

 

5

 

2

 

Cappenberg

9

 

3

 

6

 

Ascheberg

11

 

15

 

10

 

Herbern

19

 

8

 

14

 

Davensberg

 

 

1

 

4

 

Lüdinghausen

17

 

23

 

13

 

Ottmarsbocholt

2

 

2

 

 

 

Sonstige

 

 

 

 

 

 

 

120

 

120

 

120

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklung der vergangenen Jahre und der vom Gesetzgeber und der Bezirksregierung Münster definierten „Bestandsgefährdung einer Schule“ wird vorgeschlagen, den regionalen Konsens im Sinne der Vorgabe des Schulministeriums herzustellen.

 

Die Überlegungen der Nachbarstadt Werne, ab dem Schuljahr 2012/13 eine Gemeinschaftsschule einzurichten, betreffen das laufende Verfahren nicht. Diese Überlegungen haben keine Auswirkung auf die Genehmigung der Profilschule, da die derzeitigen Zahlen für sich sprechen. Im Übrigen könnte sich bei möglichen späteren Verfahren mit anderen Nachbarkommunen die Situation anders darstellen und eine Entscheidung über einen regionalen Konsens anders ausfallen.

 

Die Schulkonferenz der Gesamtschule Nordkirchen hat schriftlich Stellung genommen zur Gründung der Gemeinschaftsschule in Ascheberg. Das Schreiben ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Bezüglich einer Kooperation im Sekundarbereich II würde zunächst eine Absichtserklärung ausreichend sein, da die entsprechenden Muster-Vereinbarungen bei der Bezirksregierung noch nicht vorliegen. Allerdings müsste neben den eigenen Kindern der Schule und den Nordkirchener Kindern, die ab Klasse 11 diese Schule besuchen möchten, auch den Ascheberger Kindern eine Aufnahmegarantie zugesichert werden. Weitere Eckpunkte, wie z. B. finanzielle Beteiligung, wären darüber hinaus noch zu regeln.

 

Die Nordkirchener Oberstufe ist seit Beginn des aktuellen Schuljahres 3-zügig. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass angesichts des demografischen Wandels eine Kooperation mit Ascheberg die Oberstufe stärken könnte, zumal die ersten SchülerInnen erst in 7 Jahren (Schuljahr 2017/18) nach Nordkirchen kämen. Aktuelle Zahlen der Oberstufe:

 

Jahrgang

SchülerInnen

Davon aus der Gem. Ascheberg

11 (3-zügig)

73

 

9

 

12

60

 

7

 

13

51

 

8

 

Insgesamt

217

 

30