7. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 BauGB.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde hat am 13.12.2018 die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Nordkirchen beschlossen. Die Änderung betrifft das Grundstück Aspastraße 25. Dort sollen durch die Bebauungsplanänderung die Voraussetzungen zur Erweiterung der Ausstellungshalle des bestehenden Landmaschinen- und Schlossereibetriebes geschaffen werden.
Die 7. Änderung wird im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden.
In der Zeit vom 06.03.2019 bis 11.04.2019 haben die Unterlagen öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden hiervon mit Schreiben vom 28.02.2019 informiert.
Aus der Bürgerschaft sind zu diesem Änderungsverfahren keine Bedenken oder Anregungen geäußert worden. Von den Trägern öffentlicher Belange liegen bisher auch keine Stellungnahme vor, die Bedenken oder Anregungen enthalten.
Sollten bis zur Sitzung solche Stellungnahmen eingehen, werden sie dort vorgestellt und es wird ein Abwägungsvorschlag unterbreitet.
Finanzielle
Auswirkung:
|
|
Keine |
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
X |
|
Ertrag / Einzahlung |
1.500 |
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
X |
|
Aufwand / Auszahlung |
3.000 |
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 |
|||||||
|
|
|||||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
Anmerkungen: