Betreff
Planungsangelegenheiten
4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet V" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
047/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 13.12.2018 die Einleitung eines Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ beschlossen. Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da die wesentlichen Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Inhalt der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist es, den Verlauf der Erschließungsstichstraße von der Ferdinand-Kortmann-Straße aus leicht zu ändern und einen günstigeren Grundstückszuschnitt für die Gewerbegrundstücke hiermit zu ermöglichen. Einzelne Baugrenzen werden hierdurch neu festgesetzt.

 

Der Entwurf der 4. Änderung hat mit der zugehörigen Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 6.03.2019 bis einschließlich 11.04.2019 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden hiervon mit Schreiben vom 04.03.2019 informiert.

 

Aus der Bürgerschaft wurden zu den Planvorhaben keine Bedenken oder Anregungen geäußert.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einschließlich der Abwägungsvorschläge der Verwaltung liegen bei. Es wird vorgeschlagen, so zu beschließen.

 

Sollten bis zur Sitzung des Ausschusses noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese in der Sitzung vorgestellt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

4.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: