Betreff
Neuanbindung des Wirtschaftsweges "Berger" an die Kreisstraße 2
Vorlage
045/2019
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt der vorgesehenen neuen Anbindung des Wirtschaftsweges „Berger“ an die Kreisstraße 2 zu.

 

Voraussetzung ist die vollständige Übernahme der Kosten durch die interessierten Grundstückseigentümer.

 


Sachverhalt:

 

Die Hofstellen Große Holz, Berger 40, und Lütke Holz, Berger 42, an der Kreisstraße 2 in Richtung Selm, werden seit Jahren gemeinschaftlich bewirtschaftet und sollen insgesamt zukunftsfähig neu aufgestellt werden. Dabei ist die Tatsache des zwischen den Hofstellen hindurchführenden Wirtschaftsweges „Berger“ sowohl aus logistischen als auch aus seuchenhygienischen Gründen sehr negativ zu bewerten.

 

Zusammen mit den Eigentümern verfolgt die Verwaltung daher das Ziel, den Wirtschaftsweg zwischen den Hofstellen aufzugeben und stattdessen eine weiter östlich liegende Anbindung an die Kreisstraße 2 (im Bereich des Wäldchens) zu planen. Entsprechende Überlegungen wurden auch bereits mit der Straßenbauverwaltung des Kreises Coesfeld vor Ort besprochen.

 

In einem ersten Schritt bitten die Landwirte darum, die bestehende Einmündung um etwa 50 m weiter nach Osten verschieben zu können, um im Zusammenhang damit gleichzeitig eine für betriebliche Zwecke notwendige Fahrzeugwaage installieren und vernünftig anfahren zu können. Der beiliegende Lageplan zeigt diese veränderte Anbindung an die Kreisstraße. Die alte Einmündung Berger wird in diesem Zusammenhang aufgegeben werden. Die Antragsteller sind bereit, die hierfür notwendigen Kosten zu tragen.

 

Die Verwaltung unterstützt dieses Vorhaben und bittet um einen zustimmenden Ausschussbeschluss.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: